Unsere Argumentation ist die, dass personenbezogene Erhebung (darum handelt es sich ja) des Mitarbeiters nicht an mehreren Stellen im Betrieb gelagert werden sollten. Die Gegenseite argumentiert mit einem unnötigen bürokratischem Aufwand.
Über viele Antworten, mit entsprechenden gesetzlichen Verweisen, würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht