Hallo zusammen,
bei uns ist neuerdings ein elektronsiches System eingeschaltet, welches alle E-Mails archiviert. Als Zweck werden die GDPdU genannt (Revisionssichere Archivierung zwecks Betriebsprüfung).
1. Hat der BR dabei Mitbestimmungsrecht nach §87 Punkt 6 BetriebsVG?
2. Hat jemand dazu schonmal eine Betriebsvereinbarung getroffen?
3. Was ist mit den Mails des BR, GBR und KBR? Dürfen auch diese einfach so "per Rundumschlag" archiviert werden?
Was sind eure Erfahrungen?