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Mutterschutz in der OP-Abteilung

B
br-sophie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kollegen/innen !! Wir haben bei uns in der Klinik folgende Problemstellung: Wie sieht es mit der Weiterbeschäftigung einer Assistenzärtin im OP aus ?? Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, dass heißt assistieren und wenn ja unter welchen Auflagen?? Im Mutterschutzgesetz steht zu diesem Thema ja nicht viel. Im Internet gibt es verschiedene Auffassungen.

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Community-Antworten (6)

KH
Kleine Hexe

21.01.2009 um 11:26 Uhr

Der/die Frauenarzt/ärztin der werdenden Mutter entscheidet ob ein Beschäftigungsverbot angebracht ist bzw. welche Einschränkungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit gegeben wären.

Kleine Hexe

G
Galaxy

21.01.2009 um 13:26 Uhr

@br-sophie

ergänzend zu Kleine Hexe ist es entscheidend, welcher Fachabteilung die Ärztin angehört. Orthopädie, Unfall- oder Gefäßchirurgie = Röntgenstrahlen intraoperativ

Da ist es eher nicht ratsam.....

P
Peanuts

21.01.2009 um 16:18 Uhr

"Wie sieht es mit der Weiterbeschäftigung einer Assistenzärtin im OP aus ?? Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, ..."

Der AG MUSS eine Mitteilung an die Aufsichtführende Behörde absetzen und die wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass die Assistenzärztin NICHT mehr im OP eingesetzt werden darf.

Ein z.B. Gynäkologe würde nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen können, um das es in diesem Fall nicht geht.

N
nicoline

21.01.2009 um 18:42 Uhr

Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, ..."

die wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass die Assistenzärztin NICHT mehr im OP eingesetzt werden darf.

Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gmacht, dass das DARF abhängig war, von der Person, bei der diese Meldung auf dem Schreibtisch landete. Die Aussagen gingen von:

Auf gar keinen Fall über nur wenn es Absauganlagen für Narkosegase in den Sälen gibt über auf keinen Fall im Aufwachraum oder der Intensivstation (weil die Konzentration schädlicher Narkosegase in der Luft dort am höchsten ist) über Sofern Schutz vor Rö- Strahlen gewährleistet ist bis zu wenn die Betroffene nichts dagegen hat bis zu überhaupt keiner Aussage.

P
Peanuts

21.01.2009 um 19:15 Uhr

"Die Aussagen gingen von: ... "

Es erschreckt mich zutiefst, solche Aussagen lesen zu müssen, da es einer solchen Person kaum möglich sein kann, Gefährdungen des Kindes durch Narkosegase, Röntgenstrahlen, Infektion ausschließen zu können.

N
nicoline

21.01.2009 um 19:26 Uhr

Wo Du recht hast, hast Du recht! Muß aber auch berichten, dass es genug Ärztinnen gab, die, genau um die Gefahren wissend, trotzdem unbedingt weiter im OP arbeiten wollten und es trotz aller Ermahnungen auch getan haben!

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