Erstellt am 21.01.2009 um 10:26 Uhr von Kleine Hexe
Der/die Frauenarzt/ärztin der werdenden Mutter entscheidet ob ein Beschäftigungsverbot angebracht ist bzw. welche Einschränkungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit gegeben wären.
Kleine Hexe
Erstellt am 21.01.2009 um 12:26 Uhr von Galaxy
@br-sophie
ergänzend zu Kleine Hexe ist es entscheidend, welcher Fachabteilung die Ärztin angehört.
Orthopädie, Unfall- oder Gefäßchirurgie = Röntgenstrahlen intraoperativ
Da ist es eher nicht ratsam.....
Erstellt am 21.01.2009 um 15:18 Uhr von peanuts
"Wie sieht es mit der Weiterbeschäftigung einer Assistenzärtin im OP aus ?? Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, ..."
Der AG MUSS eine Mitteilung an die Aufsichtführende Behörde absetzen und die wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass die Assistenzärztin NICHT mehr im OP eingesetzt werden darf.
Ein z.B. Gynäkologe würde nur ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen können, um das es in diesem Fall nicht geht.
Erstellt am 21.01.2009 um 17:42 Uhr von nicoline
*Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, ..."*
*die wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden, dass die Assistenzärztin NICHT mehr im OP eingesetzt werden darf.*
Wir haben in den letzten Jahren die Erfahrung gmacht, dass das *DARF* abhängig war, von der Person, bei der diese Meldung auf dem Schreibtisch landete. Die Aussagen gingen von:
*Auf gar keinen Fall* über *nur wenn es Absauganlagen für Narkosegase in den Sälen gibt* über *auf keinen Fall im Aufwachraum oder der Intensivstation (weil die Konzentration schädlicher Narkosegase in der Luft dort am höchsten ist)* über *Sofern Schutz vor Rö- Strahlen gewährleistet ist* bis zu *wenn die Betroffene nichts dagegen hat* bis zu überhaupt keiner Aussage.
Erstellt am 21.01.2009 um 18:15 Uhr von peanuts
"Die Aussagen gingen von: ... "
Es erschreckt mich zutiefst, solche Aussagen lesen zu müssen, da es einer solchen Person kaum möglich sein kann, Gefährdungen des Kindes durch Narkosegase, Röntgenstrahlen, Infektion ausschließen zu können.
Erstellt am 21.01.2009 um 18:26 Uhr von nicoline
Wo Du recht hast, hast Du recht!
Muß aber auch berichten, dass es genug Ärztinnen gab, die, genau um die Gefahren wissend, trotzdem unbedingt weiter im OP arbeiten wollten und es trotz aller Ermahnungen auch getan haben!