Hallo Kollegen/innen !!
Wir haben bei uns in der Klinik folgende Problemstellung: Wie sieht es mit der Weiterbeschäftigung einer Assistenzärtin im OP aus ?? Darf sie weiter in der OP-Abteilung arbeiten, dass heißt assistieren und wenn ja unter welchen Auflagen?? Im Mutterschutzgesetz steht zu diesem Thema ja nicht viel. Im Internet gibt es verschiedene Auffassungen.