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Fragwürdiger Tipp an BRV zur Ladung/Nachrücken der Ersatzmitglieder

G
Guitarman
Okt 2019 bearbeitet

Als Teilnehmer am waf-Spezial-Seminar 1 für BRV erhalte ich das sehr informative Handbuch für Betriebsratsvorsitzende von Klaus Kellner (5.Auflage 2018, Kellner-Verlag)

Ich bin mehr als irritiert, wenn ich das Kapitel „Ersatzmitglieder“ (S.105/106) lese. Das Kapitel endet mit einem „Tipp“, nachdem u.a. die Ermittlung der Reihenfolge des Nachrückens von Ersatzmitgliedern gemäß §25 (2) BetrVG gut und korrekt erklärt wird. Dann der Tipp: "Es ist ratsam jedes Ersatzmitglied mindestens zweimal im Jahr nachrücken zu lassen. Schon bei einmaliger Sitzungsteilnahme entsteht der Kündigungsschutz gemäß §15 KSchG für die folgenden 6 Monate. Das kann Anlass für gezieltes Fehlen sein, so dass auch immer sämtliche Ersatzmitglieder den BR-Kündigungsschutz sowie Anspruch auf Fachliteratur und Seminarteilnahme haben." Entweder sitze ich auf dem Schlauch und kapiere es nicht oder hier liegt wirklich eine Empfehlung zum Tricksen vor, die aber evtl. bei Nachprüfung böse Folgen (u.a. ungültige Beschlussfassungen) haben könnte. Wer kann mir helfen? Die Autoren und der Verlag bitten die Leserschaft ausdrücklich um Zusendung von Kritik, ich warte dazu zunächst Eure Antworten ab. Vielen Dank!

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Community-Antworten (8)

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seehas

10.10.2019 um 12:41 Uhr

Ich gehe mal davon aus, dass mit der Empfehlung nicht beabsichtigt ist ungültige Beschlüsse herbeizuführen. Allerdings ist ja durchaus möglich auch in der Urlaubszeit eine BR Sitzung einzuberufen. Wenn dann einige reguläre BR Mitglieder fehlen schlägt die Stunde der Nachrücker (falls die gerade nicht auch im Urlaub sind). Eine kreative Terminplanung für die BR Sitzungen ermöglicht so auch den Nachrückern in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen.

C
celestro

10.10.2019 um 12:41 Uhr

Ja, ich finde auch, das es eine Anleitung zum Tricksen darstellt. Und ich finde es unerträglich, wenn BRM etc. sich darüber auslassen, wie der AG sich verhält und wie er die Gesetze teilweise verbiegt. Umgekehrt scheint es aber als völlig legitim angesehen zu werden, wenn der BR so vorgeht, wie man es dem AG vorwirft.

A
Angie

10.10.2019 um 13:19 Uhr

Diese Aussage ist nicht nur sehr zweifelhaft sondern auch noch falsch. Der 6 monatige Kündigungsschutz ist für alle nicht Gewählten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Jedes ordentlich geladene Ersatzmitglied hat Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 KSchG solange er ein zeitweilig verhindertes ordentliches Mitglied vertritt. Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 beginnt nach der Vertretungsphase für die Dauer von 1 Jahr.

R
rtjum

10.10.2019 um 13:58 Uhr

ja so ist das, wir als BR wollen immer dass unser AG Gesetze einhält, nix interpretiert usw, aber andersrum gibt es immer wieder so Aussagen und das sogar in sogenannter Fachliteratur. Und da ich nicht Pjöööng bin darf ich auch folgendes sagen: Ich stimme celestro zu! :-)))

N
nicoline

10.10.2019 um 15:33 Uhr

Ich stimme celestro zu! :-))) Ich stimme ihm ebenfalls zu.

P
Pjöööng

10.10.2019 um 16:01 Uhr

Und ich stimme (in der Sache) nicoline zu...

Es wird schon einen Grund haben warum Autor und Verlag den gleichen Namen haben. Warum ein Schulungsanbieter solch ein Buch kritiklos an die Seminarteilnehmer verteilt, werde ich aber wohl nie verstehen, insbesondere da es ja nicht gerade billig ist.

Es wäre wirklich nett wenn Du diese Kritik an den Herausgeber senden würdest und uns ggf. an einer Antwort teilhaben ließest...

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Guitarman

10.10.2019 um 20:21 Uhr

Danke seehas, mithilfe "kreativer Terminplanung" wäre es dann konform .. . (Wobei die Formulierung "gezieltes Fehlen" wohl darüber hinausginge)Allerdings ist so viel Kreativität in der Praxis wohl nicht möglich um, wie hier vorgeschlagen, wirklich alle Ersatzmitglieder nachrücken zu lassen. Danke celestro, rtjum, nicoline, das bestärkt mein zunächst noch verunsichertes Urteil. Danke Angie, soweit hatte ich nichtmal gedacht, sehr akkurat! Danke Pjööng, das Buch ist wohl im Auftrag von W.A.F. speziell für Seminarteilnehmer entstanden, mein Beitrag sollte kein generelles Bashing des Buches sein. Ich werde nun die Kritik aber dem Herausgeber freundlich formuliert (in meiner Art halt :-)) unterbreiten und ggf. hier berichten.

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Guitarman

20.10.2019 um 21:12 Uhr

Ich habe dem Verlag die Kritik am Tipp ähnlich wie in meiner Threaderöffnung sowie Angies rechtliche Ausführungen unterbreitet. Die freundliche Antwort des Verlags kurzgefasst, wen es interessiert: ggf. wird in der nächsten Buchauflage korrigiert, (welcher) Kündigungsschutz schon nach 1maliger Sitzungsteilnahme wird überprüft. An Tipps wie diesem an sich sei weniger Bedarf wenn die Zusammenarbeit AG - BR friedlich und vertrauensvoll läuft, das Buch zeige aber auch unkonventionelle Maßnahmen auf für den Fall, dass der Arbeitgeber den BR attackiert.

Bin auf die nächste Auflage des Handbuchs gespannt, in wieweit mein Feedback berücksichtigt wird.

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