Fragwürdiger Tipp an BRV zur Ladung/Nachrücken der Ersatzmitglieder
Als Teilnehmer am waf-Spezial-Seminar 1 für BRV erhalte ich das sehr informative Handbuch für Betriebsratsvorsitzende von Klaus Kellner (5.Auflage 2018, Kellner-Verlag)
Ich bin mehr als irritiert, wenn ich das Kapitel „Ersatzmitglieder“ (S.105/106) lese. Das Kapitel endet mit einem „Tipp“, nachdem u.a. die Ermittlung der Reihenfolge des Nachrückens von Ersatzmitgliedern gemäß §25 (2) BetrVG gut und korrekt erklärt wird. Dann der Tipp: "Es ist ratsam jedes Ersatzmitglied mindestens zweimal im Jahr nachrücken zu lassen. Schon bei einmaliger Sitzungsteilnahme entsteht der Kündigungsschutz gemäß §15 KSchG für die folgenden 6 Monate. Das kann Anlass für gezieltes Fehlen sein, so dass auch immer sämtliche Ersatzmitglieder den BR-Kündigungsschutz sowie Anspruch auf Fachliteratur und Seminarteilnahme haben." Entweder sitze ich auf dem Schlauch und kapiere es nicht oder hier liegt wirklich eine Empfehlung zum Tricksen vor, die aber evtl. bei Nachprüfung böse Folgen (u.a. ungültige Beschlussfassungen) haben könnte. Wer kann mir helfen? Die Autoren und der Verlag bitten die Leserschaft ausdrücklich um Zusendung von Kritik, ich warte dazu zunächst Eure Antworten ab. Vielen Dank!
Community-Antworten (8)
10.10.2019 um 12:41 Uhr
Ich gehe mal davon aus, dass mit der Empfehlung nicht beabsichtigt ist ungültige Beschlüsse herbeizuführen. Allerdings ist ja durchaus möglich auch in der Urlaubszeit eine BR Sitzung einzuberufen. Wenn dann einige reguläre BR Mitglieder fehlen schlägt die Stunde der Nachrücker (falls die gerade nicht auch im Urlaub sind). Eine kreative Terminplanung für die BR Sitzungen ermöglicht so auch den Nachrückern in den Genuss des Kündigungsschutzes zu kommen.
10.10.2019 um 12:41 Uhr
Ja, ich finde auch, das es eine Anleitung zum Tricksen darstellt. Und ich finde es unerträglich, wenn BRM etc. sich darüber auslassen, wie der AG sich verhält und wie er die Gesetze teilweise verbiegt. Umgekehrt scheint es aber als völlig legitim angesehen zu werden, wenn der BR so vorgeht, wie man es dem AG vorwirft.
10.10.2019 um 13:19 Uhr
Diese Aussage ist nicht nur sehr zweifelhaft sondern auch noch falsch. Der 6 monatige Kündigungsschutz ist für alle nicht Gewählten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Jedes ordentlich geladene Ersatzmitglied hat Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 KSchG solange er ein zeitweilig verhindertes ordentliches Mitglied vertritt. Der Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 Satz 2 beginnt nach der Vertretungsphase für die Dauer von 1 Jahr.
10.10.2019 um 13:58 Uhr
ja so ist das, wir als BR wollen immer dass unser AG Gesetze einhält, nix interpretiert usw, aber andersrum gibt es immer wieder so Aussagen und das sogar in sogenannter Fachliteratur. Und da ich nicht Pjöööng bin darf ich auch folgendes sagen: Ich stimme celestro zu! :-)))
10.10.2019 um 15:33 Uhr
Ich stimme celestro zu! :-))) Ich stimme ihm ebenfalls zu.
10.10.2019 um 16:01 Uhr
Und ich stimme (in der Sache) nicoline zu...
Es wird schon einen Grund haben warum Autor und Verlag den gleichen Namen haben. Warum ein Schulungsanbieter solch ein Buch kritiklos an die Seminarteilnehmer verteilt, werde ich aber wohl nie verstehen, insbesondere da es ja nicht gerade billig ist.
Es wäre wirklich nett wenn Du diese Kritik an den Herausgeber senden würdest und uns ggf. an einer Antwort teilhaben ließest...
10.10.2019 um 20:21 Uhr
Danke seehas, mithilfe "kreativer Terminplanung" wäre es dann konform .. . (Wobei die Formulierung "gezieltes Fehlen" wohl darüber hinausginge)Allerdings ist so viel Kreativität in der Praxis wohl nicht möglich um, wie hier vorgeschlagen, wirklich alle Ersatzmitglieder nachrücken zu lassen. Danke celestro, rtjum, nicoline, das bestärkt mein zunächst noch verunsichertes Urteil. Danke Angie, soweit hatte ich nichtmal gedacht, sehr akkurat! Danke Pjööng, das Buch ist wohl im Auftrag von W.A.F. speziell für Seminarteilnehmer entstanden, mein Beitrag sollte kein generelles Bashing des Buches sein. Ich werde nun die Kritik aber dem Herausgeber freundlich formuliert (in meiner Art halt :-)) unterbreiten und ggf. hier berichten.
20.10.2019 um 21:12 Uhr
Ich habe dem Verlag die Kritik am Tipp ähnlich wie in meiner Threaderöffnung sowie Angies rechtliche Ausführungen unterbreitet. Die freundliche Antwort des Verlags kurzgefasst, wen es interessiert: ggf. wird in der nächsten Buchauflage korrigiert, (welcher) Kündigungsschutz schon nach 1maliger Sitzungsteilnahme wird überprüft. An Tipps wie diesem an sich sei weniger Bedarf wenn die Zusammenarbeit AG - BR friedlich und vertrauensvoll läuft, das Buch zeige aber auch unkonventionelle Maßnahmen auf für den Fall, dass der Arbeitgeber den BR attackiert.
Bin auf die nächste Auflage des Handbuchs gespannt, in wieweit mein Feedback berücksichtigt wird.
Verwandte Themen
Gründe um Sitzungen zu verschieben? Outlooktermin als Ladung? Kündigungsschutz?
ÄlterHallo zusammen, ich bin BR-Ersatzmitglied und habe ein paar Fragen bezüglich Sitzungseinladungen und kurzzeitiger Verhinderungen (Urlaub, Krankheit). Bei uns finden die BR-Sitzungen einem festen 2 W
BRV macht Alleingänge, gerichtliche Anfechtung, Abwahl BRV, Ladung EBRM?
ÄlterHallo ihr lieben, im Gremium hatten wir einige Absprachen bezüglich Änderungen in einer BV mit dem AG gehabt. Nun sollten alle Nebenabreden zusammengefasst und als Anhang zu dieser BV unterschriebe
Entsendung in den GBR
ÄlterGuten Morgen, ich habe eine Frage zur Entsendung in den GBR. Da wir ein 9´er BR sind konnten wir ja 2 Mitglieder in den GBR entsenden. Wir haben auch für jedes Mitglied ein Ersatzmitglied bestimmt, d.
Ladung Ersatzmitglieder
ÄlterHallo Ihr Lieben, ich habe es nun vom Ersatzmitglied auch zum vollen Betriebsratsmitglied geschafft. Schon während der letzten Amtszeit als Ersatzmitglied habe ich mit meinen BR-Kollegen immer wied
Ermittlung der nachzurückenden Ersatzmitglieder
ÄlterHallo, wir hatten gestern unsere Wahl und auf Empfehlung habe ich die Software welche hier angeboten wird schon mal testweise installiert und mit Daten gefüttert. Nun gibt es bei der Besetzung der Ers