W.A.F. LogoSeminare

GBR und örtlicher BR

R
rubio20
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hab folgende Frage: wenn im GBR ein Beschluss gefasst wird muss der örtliche BR vorher durch den Vorsitzenden vor Ort sein Gremium hierzu befragen und dessen Stimmen berücksichtigen ? Besteht Informationspflicht durch Vorsitzenden was im GBR verhandelt wird ?

42905

Community-Antworten (5)

R
rtjum

12.02.2020 um 09:03 Uhr

Hallo,

der GBR-Delegierte des BR ist frei in seiner Entscheidung. Er sollte aber zumindest wissen, dass er auch wieder abberufen werden kann... Ja er sollte im BR berichten aber müssen soweit ich weiß nicht.

K
Kjarrigan

12.02.2020 um 09:30 Uhr

Ich möchte hier ein wenig differenzieren.

  • Das GBR Mitglied (oder die) wird vom örtlichen BR gewählt und entsandt. Natürlich hat der Entsenden dann das Recht, das GBRM um Bericht zu bitte. Je nach Größe des Gremium sollte das quasi auf jeder TO des örtlichen BR stehen (muss ja nicht lang dauern)
  • Auch wenn das GBRM grundsätzlich in seiner Entscheidung frei ist, könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen..

Der GBR ist ja in der Regel nicht originär zuständig sondern erst durch Beauftragung und diese Beauftragung kann man selbstverständlich einschränekn, z.B. nur die Verhandlungen zu führen - für den Abschluß muss / soll dann ein extra Beschluß des BR eingeholt werden (z.B. nach Beratung der Vorlage der neuen GBV Entwurfs.

R
rtjum

12.02.2020 um 09:42 Uhr

@Kjarrigan " könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen.."

das ist mir neu, wo steht das ?

K
kratzbürste

12.02.2020 um 10:38 Uhr

"wenn im GBR ein Beschluss gefasst wird" - oder in China ein Sack Reis umfällt....

Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium. Andererseits ist der GBR auch die Plattform des Austauschs der verschiedenen Gremien. Da sollte Transparenz eine Selbstverständlichkeit sein.

G
ganther

13.02.2020 um 14:07 Uhr

@ Kjarrigan "Auch wenn das GBRM grundsätzlich in seiner Entscheidung frei ist, könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen.."

Aussage eines LAG -Richters im Rahmen eines Seminars: "auf so einen Beschluss eines örtlichen Gremiums warten viele Richter. Da könnte man als Richter nämlich Rechtsgeschichte schreiben, da dies ein ganz klarer Fall einer Pflichtverletzung wäre. Das GBR-Mitglied ist frei und darf weder vom örtlichen BR noch vom AG zu einem Abstimmungsverhalten genötigt werden"

Ihre Antwort