Erstellt am 12.02.2020 um 08:03 Uhr von rtjum
Hallo,
der GBR-Delegierte des BR ist frei in seiner Entscheidung.
Er sollte aber zumindest wissen, dass er auch wieder abberufen werden kann...
Ja er sollte im BR berichten aber müssen soweit ich weiß nicht.
Erstellt am 12.02.2020 um 08:30 Uhr von Kjarrigan
Ich möchte hier ein wenig differenzieren.
- Das GBR Mitglied (oder die) wird vom örtlichen BR gewählt und entsandt. Natürlich hat der Entsenden dann das Recht, das GBRM um Bericht zu bitte. Je nach Größe des Gremium sollte das quasi auf jeder TO des örtlichen BR stehen (muss ja nicht lang dauern)
- Auch wenn das GBRM grundsätzlich in seiner Entscheidung frei ist, könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen..
Der GBR ist ja in der Regel nicht originär zuständig sondern erst durch Beauftragung und diese Beauftragung kann man selbstverständlich einschränekn, z.B. nur die Verhandlungen zu führen - für den Abschluß muss / soll dann ein extra Beschluß des BR eingeholt werden (z.B. nach Beratung der Vorlage der neuen GBV Entwurfs.
Erstellt am 12.02.2020 um 08:42 Uhr von rtjum
@Kjarrigan
" könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen.."
das ist mir neu, wo steht das ?
Erstellt am 12.02.2020 um 09:38 Uhr von Kratzbürste
"wenn im GBR ein Beschluss gefasst wird" - oder in China ein Sack Reis umfällt....
Der GBR ist kein übergeordnetes Gremium. Andererseits ist der GBR auch die Plattform des Austauschs der verschiedenen Gremien. Da sollte Transparenz eine Selbstverständlichkeit sein.
Erstellt am 13.02.2020 um 13:07 Uhr von ganther
@ Kjarrigan
"Auch wenn das GBRM grundsätzlich in seiner Entscheidung frei ist, könnte der örtliche BR das GBRM per Beschluß auch anweisen in bestimmter Form abzustimmen.."
Aussage eines LAG -Richters im Rahmen eines Seminars: "auf so einen Beschluss eines örtlichen Gremiums warten viele Richter. Da könnte man als Richter nämlich Rechtsgeschichte schreiben, da dies ein ganz klarer Fall einer Pflichtverletzung wäre. Das GBR-Mitglied ist frei und darf weder vom örtlichen BR noch vom AG zu einem Abstimmungsverhalten genötigt werden"