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Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

T
thomashubert
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben eine bewerber für ferienarbeit, dieser is erst 14 und fällt unter das jugendJugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sein Vater arbeitet ebenfalls schon länger bei uns. Gibts da eine möglichkeit das er seinem VAter unterstellt wird? Er würde gern bei uns was arbeiten. aber für nur 2 std ist auch nicht wirklich toll ..

Aber ich denk ja nicht da ja alles im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt ist.

90303

Community-Antworten (3)

G
gironimo

24.01.2013 um 17:12 Uhr

Da geht es doch im Großen und Ganzen nur darum, dem Jugendlichen einen Einblick in das Berufsleben zu ermöglichen. All zu große Produktivität dürft Ihr da nicht erwarten.

Und seinem Vater würde ich ihn nun gerade nicht unterstellen, wenn sich andere Möglichkeiten bieten. Er soll ja ganz allgemein lernen mit anderen Menschen umgehen zu können.

H
Hoppel

24.01.2013 um 19:29 Uhr

@ thomashubert

"Gibts da eine möglichkeit das er seinem VAter unterstellt wird?"

Das wird ja wohl noch der AG und nicht der BR entscheiden ...

Aber das JArbSchG muss natürlich ohne Wenn&Aber beachtet werden.

R
rkoch

25.01.2013 um 00:17 Uhr

Gibts da eine möglichkeit das er seinem VAter unterstellt wird? ich denk ja nicht da ja alles im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geregelt ist.

Wenn Du das denkst, dann hast Du im JArbSchG wohl einen § gefunden, der da lautet: "Ein Jugendlicher darf nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen ein naher Verwandter der Vorgesetzte ist", oder? Dann kannst Du sicher auch den § nennen?

Das ist natürlich quatsch! Welchen Sinn sollte ein solcher § haben? Natürlich kann das Kind auch in einer Abteilung arbeiten, in der sein Vater Vorgesetzter ist. Ob das GUT ist, steht auf einem anderen Blatt... Oft fühlen sich die Kinder in der Situation alles andere als wohl - und die Väter oft auch...

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