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Teilzeit Vertrag - Tagetausch

H
heike0610
Aug 2019 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich brauche mal Euren Rat, da ich noch neu im BR bin (nachgerutschtes Ersatzmitglied). In unseren Teilzeitverträgen sind die Tage, an denen der Mitarbeiter kommt, festgehalten sind. (Aus organisatorischen Gründen, damit es im System entsprechend gebucht werden kann.) Nun besteht eigentlich die Möglichkeit, den Tag auch einmal zu tauschen. Also z.B. wenn man Freitags frei hat, in Ausnahmefällen Freitags arbeiten zu kommen und statt dessen z.B. den Mittwoch frei zu machen. Nun hat ein Mitarbeiter gesagt bekommen, dass er keinen Tagetausch-Teilzeit machen dürfe, weil in seinem Vertrag ja die Arbeitstage festgehalten sind. Es wäre Arbeitssicherheitsrechtlich bedenklich. Im System gibt es aber sogar einen Button zum Tagetausch, womit es ja festgehalten wird, dass der Kollege kommt. Ich bin auch der Meinung das ein Tagetausch möglich ist, möchte aber gerne Eure Meinung / Euren Expertenrat einholen. Danke Heike

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

26.08.2019 um 11:06 Uhr

Wenn die Tage im Vertrag festgehalten sind gelten die erst einmal. Ob der AG dann Ausnahmen zulässt, müsste imho ebenfalls vertraglich festgehalten sein. Die Möglichkeit durch den Button ist erst einmal kein Freifahrtschein.

Arbeitssicherheitsrechtlich bedenlich könnte es z.B. sein, weil nur 1 MA da ist und nicht 2 gegenseitig auf sich aufpassen könnten falls etwas passiet.

S
seehas

26.08.2019 um 12:28 Uhr

Zuerst mal finde ich es gut, dass die Arbeitstage im Vertrag stehen. Das schützt vor allem den AN vor Willkür bei der Einsatzplanung. Das mit der Arbeitssicherheit halte ich für ein Scheinargument. Da es sich um einen Tausch handelt wäre die Sicherheitslage unverändert. Sieht der AG das Ganze auch so eng wenn er an einem Tag einen Engpaß hat und jemanden der eigentlich an anderen Tagen arbeitet einsetzen möchte? In der Regel ist es ja so, dass im gegenseitigen Einvernehmen auch Ausnahmen zugelassen werden können. Dass ein entsprechender Button in der Zeiterfassung vorgesehen ist spricht für die Möglichkeit, dass es vom AG gewünscht ist diese Möglichkeit zu haben.

S
stehipp

26.08.2019 um 13:46 Uhr

Allein von der Tatsache, dass die technische Möglichkeit besteht, abzuleiten, dass ein Anspruch darauf besteht sehe ich eher nicht. Ich bin immer ein Fan davon, Sachen klar zu regeln. Wir haben die Möglichkeit des "Tage-/ Stundenstauschs" in unsere BV zum Thema Arbeitszeiten integriert und geregelt, wer, wann und wie hier was vornehmen kann.

P
Pjöööng

26.08.2019 um 15:08 Uhr

"Es wäre Arbeitssicherheitsrechtlich bedenklich." Das ist nur ein anderer Ausdruck für "Keine Ahnung warum wir das nicht zulassen." Die Steigerung ist "Dann ist man nicht versichert!"

Letztendlich ist solch ein tausch aber für beide Seiten freiwillig. Ergo: Wenn eine Seite nicht will, dann wird das auch nix.

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