Krank zur Sitzung?
Ich bin die ganze Woche krank geschrieben. Jetzt haben wir am Donnerstag eine sehr wichtige BR-Sitzung. Kann ich da teilnehmen?
Community-Antworten (9)
20.01.2009 um 13:25 Uhr
@angedor Quelle:http://betriebsraete-fachverlag.bwr-media.de/archiv/meldung29603.html#
Wenn es die Gesundheit zulässt, können man auch bei einer attestierten Arbeitsunfähigkeit an der Betriebsratssitzung teilnehmen. Der Arbeitgeber darf aus der Teilnahme nicht einfach folgern, dass das teilnehmende Mitglied dann ja auch seine Arbeit verrichten könnte. So ist nach einhelliger Richtermeinung beispielsweise die Teilnahme an einer 2-stündigen Betriebsratssitzung nicht mit den Belastungen einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbar. Auch eine Verzögerung der Genesung darf der Arbeitgeber hier nicht unterstellen. So beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main in seinem Urteil vom 27.1.2004, Az. 15 Ca 5387/03. Der Arbeitgeber darf also weder eine Abmahnung schreiben und schon gar nicht deshalb kündigen.
20.01.2009 um 14:28 Uhr
angedor, Du solltest aber bedenken, wie die wirkung nach aussen ist sprich wie sehen es die kollegen? auf der arbeit?
20.01.2009 um 14:29 Uhr
@angedor
Ich gebe carrie Recht. Betriebsratstätigkeit ist ein Ehrenamt und zählt nicht zur Arbeitszeit, bzw. zur Arbeit. Du könntest zum Beispiel nach einer 4 Stündigen Sitzung noch 8 Stunden arbeiten, da die Sitzung nicht unter die Arbeitszeit und deshalb nicht unter das Arbeitszeitgesetz fällt. Deshalb kannst du auch an der Sitzung teilnehmen. Es heißt ja "Arbeitsunfähig Krank" und da Betriebsratstätigkeit nicht zur Arbeit gerechnet wird, ist es kein Problem. Wie es natürlich auf die Belegschaft wirkt ist eine andere Sache.
20.01.2009 um 14:32 Uhr
@Alex27
Die Antwort würde ich wieder löschen.
20.01.2009 um 14:52 Uhr
@all
also, dass AU nicht zwangsweise auch bedeutet, dass man keine BR-Arbeit wahrnehmen kann ist ja richtig beantwortet worden. Doch diese Möglichkeit der Handlungsweise, kann auch für den BR ein großer Stolperstein sein.
Denn so haben die Gerichte/ RA auch zu Recht darauf hingewiesen, dass auch der AG dann in Zukunft diese so sehen und bewerten könnte. Er könnte dann also auch unterstellen, dass sofern ein EBR für einen AU-BR geladen wird, hier eine fehlerhafte Ladung erfolgt ist, weil das BRM ja nicht verhindet war, da wie der BR selbst dargestellt hat AU nicht zwangsweise ein Verhinderungsgrund ist.
Also, nachdenken und dann erst handen.
20.01.2009 um 19:50 Uhr
Danke erstmal - mir gings um die rechtliche Seite. Um meine Kollegen mach ich mir keine Sorgen, die wollen dass ich auf dieSitzung gehe, da es über die Zukunft unseres Betriebes geht!
20.01.2009 um 19:58 Uhr
@Doc Pille
LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30.08.2005, Az: 5 Sa 161/05: ...........Denn Betriebsratsarbeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (BAG, Urt. v. 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 -, AP Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972). ..."
ArbG Lübeck, Urteil vom 07.12.1999, Az.: 6 Ca 2589/99: ..........Das Arbeitszeitgesetz erzwingt keine andere Betrachtung. Denn Betriebsratstätigkeit ist arbeitsschutzrechtlich nicht als Arbeit und damit nicht als Arbeitszeit zu bewerten (vgl. BAG Urteil vom 19.07.1977 - 1 AZR 376/74 - AP-Nr. 29 zu § 37 BetrVG 1972).
Es gibt Kommentierungen, die besagen, dass Krankheit und Urlaub keine "echten" Verhinderungsgründe sind, es sei denn, das betroffene BRM gibt explicid bekannt, nicht an den Sitzungen teilnehmen zu wollen, so dass, liegt diese Äußerung nicht vor, kein Ersatzmitglied zu laden ist.
26.02.2009 um 16:48 Uhr
Habe da dann trotzdem noch eine Frage:
Wie ist denn das versicherungstechnisch? Wenn ich arbeitsunfähig bin, mich aber wegen einer ganztägigen BR-Sitzung auf den Weg zur Arbeitsstelle mache und mir dabei ein Unfall passiert?
Vielen Dank!!
26.02.2009 um 17:16 Uhr
@Northern Star Dann passiert Dir ein Unfall und Du bist versichert. Du weisst, dass die Stunden im BR wegen der AU nicht angerechnet werden...
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