Erstellt am 11.02.2020 um 16:21 Uhr von Kjarrigan
Du fragst aus welcher Sicht?
BR - gem. § 118 BetrVg finden die Vorschriften des BEtrVG (somit auch § 99 Anhörung zur Versetzung) keine Anwendung - in Tendenzbetrieb.
Aus Sicht der MA - Die MA hat einen Arbeitsvertrag. Will der AG diesen - einseitig ändern - z.B. Die Tätigkeit, den Tätigkeitsort oder die vereinbarte Arbeitszeit - bedarf es einer Änderungskündigung. Was ein AN gegen eine Änderungskündigung unternehmen kann, kannst du ergoogeln.
Erstellt am 11.02.2020 um 17:03 Uhr von Krambambuli
Keine Anwendung???? Wo steht denn das im § 118?
Erstellt am 11.02.2020 um 17:24 Uhr von Dummerhund
@Krambamuli
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/118.html
https://www.ra-poeppel.de/arbeitsrecht-lexikon/tendenzbetrieb/
Erstellt am 12.02.2020 um 06:49 Uhr von Hangman
Guten Morgen,
hier ist eigentlich alles erschöpfend beschrieben:
https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/T/tendenzbetrieb.html