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versetzung im tendenzbetrieb

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strangeblue76
Feb 2020 bearbeitet

hallo, bei uns im unternehmen (tendenzbetrieb, bildungseinrichtung) soll eine kollegin (ausbilderin) in einen anderen bereich vesetzt werden - mit der ansage der GF dass sie auf der neuen stelle nur noch 20 statt wie bisher 24 stunden arbeiten soll. dies ist doch nicht rechtens, oder? vielen dank für eure beiträge!

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

11.02.2020 um 17:21 Uhr

Du fragst aus welcher Sicht?

BR - gem. § 118 BetrVg finden die Vorschriften des BEtrVG (somit auch § 99 Anhörung zur Versetzung) keine Anwendung - in Tendenzbetrieb.

Aus Sicht der MA - Die MA hat einen Arbeitsvertrag. Will der AG diesen - einseitig ändern - z.B. Die Tätigkeit, den Tätigkeitsort oder die vereinbarte Arbeitszeit - bedarf es einer Änderungskündigung. Was ein AN gegen eine Änderungskündigung unternehmen kann, kannst du ergoogeln.

K
krambambuli

11.02.2020 um 18:03 Uhr

Keine Anwendung???? Wo steht denn das im § 118?

H
Hangman

12.02.2020 um 07:49 Uhr

Guten Morgen, hier ist eigentlich alles erschöpfend beschrieben:

https://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/T/tendenzbetrieb.html

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