Mitbestimmung bei Dienstfahrzeugen im Privatbereich?
Hallo Leute ! Wir haben folgenes Problem . Unser Arbeitgeber hat vor einen AT-Mitarbeiter einen Dienstwagen zu stellen . Obwohl er keinen benötigt ! Er soll den Dienstwagen auch im Privatbereich nutzen dürfen ! Wie kann der BR sich dagegen wehren ?
Community-Antworten (7)
20.01.2009 um 11:56 Uhr
Hi Calle,
Gar nicht. In diesem Fall dürfte es sich um einen Gehaltsbestandteil handeln der vom Begünstigten selbstverständlich versteuert werden muss.
Gruß Nobli
20.01.2009 um 13:21 Uhr
@calle.steiner
Die Aufgaben des BR sind sich für die AN einzusetzen, zu diesen gehören auch AT-AN. Gibt es hier ein "Neidproblem"? Die AUfgabe des BR wäre hier darauf zu achten, dass alle AT-AN hier gleichbehandet werden.
20.01.2009 um 14:17 Uhr
Hallo Calle,
bei uns gilt das Modell, jeder AT.Mitarbeiter kann, gegen Gehaltsverzicht, einen Dienstwagen mit Full-Leasing, auch zur Privat-Nutzung, erhalten. Damit sinkt das Bruttogehalt und damit das zu versteuernde Einkommen. Auf der anderen Seite muss vom Mitarbeiter der geldwerte Vorteil versteuert werden (Höhe der Steuer richtet sich nach dem Wert des Autos), jeder Kilometer von der Wohnung zum Arbeitsplatz muss versteuert werden und die Geltendmachung von KM-Geld beim Steuerausgleich ist nur noch sehr eingeschränkt möglich. Je nach individueller persönlicher Situation kann dies für den MA ein Vorteil, ein Nachteil oder weder Vor- noch Nachteil sein. Eine Bevorteilung des entspr. MA oder Benachteiligung der anderen MA existiert nicht, da der MA ja nur wählt zwischen Auszahlung in € oder Umwandlung in Dienstwagen.
Im übrigen hält sich der Leasing-Geber am Ende der Laufzeit beim MA schdlos sollte der mehr als die vereinbarten KM gefahren sein.
Wir fahren recht gut damit.
Nobli
09.02.2009 um 13:09 Uhr
Nur mal so als Frage am Rande:
Ist eine Dienstwagenregelung (Stichwort Gehaltsbestandteil) eigentlich generell mitbestimmungspflichtig?
Grüße aus Düsseldorf Vancouverona
09.02.2009 um 13:12 Uhr
@Düsseldorfer Darauf bekommst Du ein klares 'JEIN'!
09.02.2009 um 13:29 Uhr
@Kölner:
Wie sieht das aus, wenn es sich um eine grundlegende Regelung handelt, die - zumindest theoretisch - jedem Mitarbeiter ab einer bestimmten Gehaltssituation offen steht (Entscheidungskriterium: Höhe der Variablen Erfolgsvergütung)?
Gruß von der anderen Rheinseite :-)
09.02.2009 um 13:35 Uhr
@Düsseldorfer Hmmm. Eben deswegen antwortete ich mit einem klaren JEIN! Die Frage wird sein, warum so ein Entscheidungskriterium nicht im AV Erwähnung findet. Dein theoretisches Modell ist natürlich denkbar, wäre aber wieder hinsichtlich des geldwerten Vorteils individuell zu behandeln.
Gruss nach Drüben!
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