Dienstfahrten
Hallo zusammen, ein MA soll sein Privatfahrzeug für den Transport von zu betreuenden Dienstfahrzeugen zur Verfügung stellen. Ist dies rechtens? Im Text wird zwar nur von erforderlichen Dienstfahrten geredet, doch es gebt um den Transport von Asylanten z. B. Zur Behörder oder zum Arzt etc.
Als Anlage zum Arbeitsvertrag soll der MA folgenden Text unterschreiben: "In der Betreuungsvereinbarung vom.. mit dem Landkreis... steht unter §6 Personelle Ausstattung Nr. 2: "Das eingesetzte Personal muss im Besitz einen Führerschein Klasse B sein. Eine Nutzung des privaten PKW´s für Zwecke des Vertragsgegenstandes wird erwartet." Aufgrund vorstehender VOrgabe des Auftraggebers wird § 1 des o.g. Arbeitsvertrages wie golt ergänzt: Der Arbeitnehmer bestätigt, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B zu sein und über einen Privat-PKW zu verfügen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für erforderliche DIenstfahrten sein Privatfahrzeug zu nutzen. Die Vergütung der Fahrkilometer wird entsprechend der betrieblichen Regelung vorgenommen. " Kann jemand dazu Gesetzestexte liefern? Ich habe in Kommentaren nichts zu diesem Thema gefunden, was mich weiter gebracht hätte.
Community-Antworten (23)
25.02.2015 um 21:29 Uhr
@ Schopenhauer
Zunächst mal gibt es so etwas wie Vertragsfreiheit ...
Bin ich als AN gewillt, meinen Privat PKW dienstlich einsetzen zu wollen, würde ich eine Zusage auch davon abhängig machen, dass der AG eine entsprechende Dienstreise Kaskoversicherung abgeschlossen hat.
Als sehr kritisch sehe ich die ergänzende Formulierung "...und über einen Privat-PKW zu verfügen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, für erforderliche DIenstfahrten sein Privatfahrzeug zu nutzen."
Was ist, wenn der Privat PKW des AN (aus welchen Gründen auch immer) für eine gewisse Zeitdauer nicht zur Verfügung steht???
Kölners Hinweis auf den § 307 BGB ist mehr als angebracht! So würde ich einen solchen AV nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Anwalt unterschreiben!
25.02.2015 um 12:54 Uhr
Niemand ist verpflichtet, seinen Privatwagen als Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.
Dazu gibt es also auch kein Gesetz.
25.02.2015 um 13:10 Uhr
Gironimo, das ist doch Blödsinn. Der, der sich arbeitsvertraglich verpflichtet, seinen Privatwagen zur Verfügung zu stellen (und das verlangt der AG) ist dann eben auch verpflichtet.
Da auch Personen transportiert werden sollen, ist die Sache aber höchst kritisch (Personenbeförderung....).
25.02.2015 um 14:21 Uhr
@Pickel Das Problem der Personenbeförderung sähe ich nicht, wenn es entsprechend ver- und gesichert ist.
@gironimo Es gibt Pizzalieferanten, die nur arbeiten können, wenn diese ihren Privatwagen nutzen...
25.02.2015 um 14:32 Uhr
" ein MA soll seinen Privat PKW zur Verfügung stellen und einen Zusatzvertrag unterschreiben(Anlage zum AV)"
da du von einem MA redest, geh ich davon aus er hat schon einen AV bei euch.
Dann würde ich dir ganz einfach raten, diesen Zusatzvertrag den der AG vorlegt zur Unterschrift mit den extra Klauseln einfach nicht zu unterschreiben!
Gruß
25.02.2015 um 14:38 Uhr
@kölner
"Das Problem der Personenbeförderung sähe ich nicht, wenn es entsprechend ver- und gesichert ist"
Hiervon kann ich nichts lesen das es dafür eine extra Versicherung oder ähnliches geben soll(reine spekulation deinerseits)
"Es gibt Pizzalieferanten, die nur arbeiten können, wenn diese ihren Privatwagen nutzen..."
Sie sind aber nicht verpflichtet dies zu machen, sie machen dies freiwillig und willigen vor Arbeitseintritt ein. sehe hier nichts falsches an gironimos Aussage.
Fakt ist, es ist keiner Verpflichtet, wenn er es freiwillig macht ist es wiederum seine Sache!
Und es gibt auch genügend Pizzaservice die ein Firmen Fahrzeug zur Verfügung stellen, kann man nicht verallgemeinern das jeder Pizza Lieferant sein eigenes Auto nehmen muss.
@Pickel die rede ist von einem MA,heißt er hat schon einen AV diesen kann man ganz bestimmt nicht verpflichten seinen Privatwagen zu nehmen mit einer Zusatzvereinbarung zum AV.
25.02.2015 um 14:47 Uhr
@Martinez Du kennst Dich ganz offenbar nicht mit der Personenbeförderung im Rahmen eines Dienstgeschehens aus. Ich empfehle Dir gerne einschlägige Seiten im Internet, wenn Dir danach ist.
Desweiteren: 'pacta sunt servanda' sind die Losungsworte in den o.a. Fällen, in denen der AG verlangen kann, dass der AN einen Privatwagen zu dienstlichen Zwecken vorzuhalten hat. Je nach Lage kann das zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe eines Arbeitsleben geschehen.
Noch etwas persönliches: Wenn Du schon als Heissluftballon in persona hier Karriere machen willst, dann flieg besser nur so hoch, dass die Ballonleine Dir nicht vor lauter Spannung den Hals zuschnürt!
@Schopenhauer Zu prüfen ist allerdings auch § 307 BGB
25.02.2015 um 15:00 Uhr
@kölner na das belege mal mit fakten, dass wenn ein MA einen AV hat wo dies nicht geregelt ist, der AG einfordern kann diesen zu erweitern und verlangen darf das dieser einen Privaten PKW zur Beförderung von Asylanten für Arztbesuche etc. nutzen muss.
Lass mal paar Fallbeispiele, Urteile oder ähnliches(natürlich mit Angabe der Quelle) sehen.
Das will ich sehen.
Komm jetzt aber nicht mit irgendwelchen Beispielen wo nicht GENAU auf diesen Fall abspielen.
Desweitern: "omnia verbis, parum credita spretaque"
Und ich glaub dein hals ist schon mehr als stranguliert von deinem Wetterballon hab ich das Gefühl.
Komm lieber mal wieder in die normale Atmosphäre, die Luft da oben tut dir glaub nicht gut!!
25.02.2015 um 15:07 Uhr
@martinez "na das belege mal mit fakten, dass wenn ein MA einen AV hat wo dies nicht geregelt ist, der AG einfordern kann diesen zu erweitern und verlangen darf das dieser einen Privaten PKW zur Beförderung von Asylanten für Arztbesuche etc. nutzen muss."
Wovon Du redest, weiss kein Mensch. Was Du verstehst, weiss ebenso wenig jemand. Demnach: Deine Begehrlichkeiten und die Suche nach Urteilen, das sind Deine Baustellen! Ich habe mit keiner Silbe gesagt, dass dies nicht geregelt sein sollte.
Kennst Du eigentlich die Transaktionsanalyse? Hochinteressant!
25.02.2015 um 15:12 Uhr
dachte ichs mir doch. Viel heiße Luft um nichts
Was in deinem Oberstübchen so vor sich geht versteht hier auch keiner.
Kennst du eigentlich das kasperletheater? Hochunterhaltsam!
25.02.2015 um 15:57 Uhr
Hey Leute, könnt ihr bitte euren kleinen Privatkrieg wo anders ausfechten!!
@ Schopenhauer
Leider kann ich dir hierzu kein entsprechendes Urteil benennen. Ich denke aber, das es durchaus nicht unüblich ist, dienstliche Fahrten mit Privatfahrzeugen zu tätigen. Auch wenn dabei Dritte mitgenommen werden. Die Zahlung der üblichen Kilometerpauschale sollte selbstverständlich sein.
Ihr solltet aber als BR das Thema Versicherung prüfen. Der Arbeitgeber muss hier eine entsprechende Versicherung abschließen, die auch Personenbeförderung einschließt.
Spannend wäre es aus meiner Sicht mit dem AG zu besprechen was passiert, wenn ein MA kein Auto hat. Kann dieser dann auf Firmenfahrzeuge zurückgreifen? Wenn dem so ist, denke ich an das Thema Gleichbehandlungsgrundsatz der Mitarbeiter. Nachdem es sich scheinbar um Ergänzungen zu bereits bestehenden AV handelt - so habe ich das zumindest verstanden- würde sich ein MA durch die Unterzeichnung quasi dazu verpflichten ein Auto zu kaufen. Bei neuen MA sehe ich das etwas anders. Die können schlichtweg entscheiden, ob sie den Vertrag unterzeichnen wollen, oder nicht.
25.02.2015 um 16:54 Uhr
...für den Transport von zu betreuenden Dienstfahrzeugen zur Verfügung stellen. Der Mitarbeiter muss sich also einen LKW zum Transport von Dienstfahrzeugen halten? Tickts noch bei Euch? Lest ihr eigentlich alle den Eingangspost?
25.02.2015 um 19:22 Uhr
Wenn in meinem Arbeitsvertrag drin steht das ich für meine Dienstfahrten meinen Privatwagen nehmen muss heisst dies doch nicht das mein AG bestimmen kann wen ich mitnehme! Wenn er möchte das irgend jemand zu einem Amt soll dann kann er ihn in ein Taxi setzen und ich komm mit meinem Auto hinterher.
25.02.2015 um 19:23 Uhr
Ich würde mir hier auch einmal ein paar Gedanken über eine neue Art von versteckter oder ev. virtuellen Scheinselbstständigkeit, Werk- und Dienstvertrag sowie über den Unterschied zw. privaten und betrieblichen Versicherungsbedingungen und deren Auswirkungen machen.
Über steuerliche und betriebliche Kosten, bzw. tragen eines Betreiberrisikos (Unternehmer oder privater), sollten auch einmal ein paar Gedanken verschwendet werden. Entsprechende Kozessionsvorgaben sollten auch nicht vergessen werden.
Wenn das dann alles ordentlich dort eingetütet ist, wo es hingehört, kann man darüber ev. Nachdenken. Vorher aber keinesfalls.
Und noch etwas: Ein AV umschreibt die reine zur Verfügungsstellung einer persönlichen Arbeitskraft für einen bestimmten Zeitraum. Wird oder kann diese Tätigkeit nur mit persönlichen Mitteln des AN erbracht werden, so liegt fast immer ein Werkvertrag vor.
25.02.2015 um 20:05 Uhr
Na Orion du würfelst wieder alles durcheinander dadurch das Du für Dienstfahrten deinen Privatwagen einsetzt und dafür eine Kilometerpauschale bekommst entsteht doch kein Werksvertrag und wieso werden Arbeitsverträge für einen bestimmten Zeitraum geschlossen hast Du hier irgendwas von Zeitvertrag gelesen? Aber wie gesagt eine Mitnahmepflicht für andere Leute in meinem Privatwagen gibt es nicht ich könnte ja auch nen Zweisitzer haben und den Beifahrersitz rausbauen was will der Chef dann von mir? ;-)
25.02.2015 um 20:49 Uhr
Lebe Du ruhig weiter in deiner kleinen aber bescheidenen Welt. Dass Du mittlerweile bereits mehr als nur einen Durchblicker Lehrgang benötigst, zeigt schon der sich ewig wiederholende Quatsch mit dem Nick „Orion“. Wenn ich Orion wäre, würde ich auch Suppenkaspern als solcher erklären, warum eine Suppe sehr dünn ist und den Namen nicht verdient.
25.02.2015 um 20:56 Uhr
Orion Du bist krank egal welchen Nicknamen Du Dir und Deiner erfundenen Frauengruppe gibst. Für solche Leute wie Dich gibt doch viel von der Pharmaindustrie was Dir eventuell helfen könnte!
25.02.2015 um 21:04 Uhr
Mit Sicherheit benötige ich gelegentlich auch Produkte unserer Pharmaindustrie. Du aber den Kontakt zu einer Werft! Denn bei diesem Horizont würde ich mir so langsam mal Gedanken über die Anschaffung eines Uboots machen.
25.02.2015 um 21:23 Uhr
Na red Du mal lieber nicht über Horizonte Der ist nämlich ziemlich verschoben, Deiner und von Deiner erdachten taussend Nicks Damengruppe und willst Du hier wieder drohen? Du weißt nicht mit wem Du dich hier anlegst? Gruss an die Borderliner Selbsthilfegruppe!
26.02.2015 um 20:19 Uhr
@Moreno Du must doch wirklich mehr als einen Schaden haben!
„Du hier wieder drohen? Du weißt nicht mit wem Du dich hier anlegst?“
Was heißt hier wieder? Zu oft im Schwimmbad ins leere Becken gesprungen? Und wer droht hier jetzt wirklich?
Doch, ich weiß schon, mit wem ich mich hier anlege! Mit dem Suppenkasper und Kindergarten BRM schlechthin. Aber mach ruhig weiter so! Viel schlimmer kann der Dachschaden ja nicht mehr werden.
26.02.2015 um 20:54 Uhr
Ach Orion mach Dich doch nicht noch lächerlicher jetzt brauchst schon wieder nen neuen Nick! Welche Adrette Rechtsanwältin willst Du Dir denn als nächstes ausdenken? Frag doch mal Deinen gesetzlichen Betreuer ob er ne Idee für den nächsten Namen hier hat!
26.02.2015 um 21:34 Uhr
Nur mal so zu deiner Information: Ich bin spätestens seit der Taufe die Melissa. Was höchstwahrscheinlich auch noch am Ende meiner Tage so sein dürfte. Und bis dahin werde ich dir auch hier als diese bei bedarf etwas zum „Vaterunser„ erzählen.
Wenn es dich aber überstrapaziert, mehr als fünf Buchstaben bei Nicknamen auf die Reihe zu bekommen, darfst Du ruhig so weiter machen. Schließlich entblödet sich jeder immer so gut, wie er kann. Und dass Du zumindest da ein Vollprofi sein musst, belegst Du ja immer wieder mal aufs Neue.
26.02.2015 um 23:16 Uhr
Oh Orion kommt jetzt die klein Mädchen Masche? Ich bin doch die liebe Melissa und war hier noch nie mit zig anderen Namen angemeldet und habe hier die Leute beschimpft die eine andere Meinung als ich haben? Das ist sooooo peinlich!
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