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AG zahlt nicht Tariferhöhung

M
Maurer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Unser AG hat uns mitgeteilt das er die 3%ige tariferhöhung nicht bezahlen wird weil das mehr ist als er vom Auftraggeber bekommt. Er möchte nur 1,5% bezahlen und aus dem BDWS aussteigen. Wie sollten wir uns hier nun am besten verhalten? Was können wir als BR tun?

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Community-Antworten (6)

P
Petrus

12.08.2008 um 16:31 Uhr

@Maurer: Als GEW-Mitglied wendest Du Dich an Deine GEW. Als Nichtmitglied: Pech gehabt - Tarifverträge gelten nur für Mitglieder.

A
andi66

12.08.2008 um 17:14 Uhr

@Maurer Es kann wohl nicht dein Problem sein, wie dein AG seine Aufträge kalkuliert. Wenn du GEW Mitglied bist oder in deinem Arbeitsvertrag steht ''lt. Tarif'' dann ist der Anspruch individuell einklagbar.

Gruß Andi

K
Konrad

12.08.2008 um 18:27 Uhr

Hallo @maurer BR sollte Kontakt mit der zust. Gewerkschaft aufnehmen, diese könnte die Bilanz prüfen, die dann dein AG offen legen müsste. Nur behaupten dass AG nicht mehr bekomme und Tariferhöhung nicht ganz ausbezahlen geht nicht!

AB
Alter Betriebsrat

12.08.2008 um 22:55 Uhr

Servus Mauerer !

Kenne das Problem ,habe erst vorige Woche gehört, wo das so gemacht wird.Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschliessen,denn dort wo dies passiert gibt es zu viele, die nur die Hand aufhalten bei Tariferhöhungen und sich nicht einmal die Mühe machen darüber nachzudenken, was sie selbst tun könnten, weil sie sich hinter dem Auftraggeber verstecken. Vieleicht kommt bei euch dann endlich mal die gewerkschaftliche Mitgliederentwicklung in Schwung und davon könnte auch der Betriebsrat profitieren.(kürzer und knackiger als das Petrus formuliert hat kann man es nicht sagen)

Viele Grüsse und ran an den Speck

M
Maurer

13.08.2008 um 11:17 Uhr

In meinem Vertrag steht"Dieser Vertrag unterliegt den Bestimmungen des zwischen den BDWS(Bund deutscher Wach-und Sicherheitsfirmen)und der Verdi abgeschlossenen Tarfivertrages!

AB
Alter Betriebsrat

14.08.2008 um 22:36 Uhr

Hallo Mauerer ! Heute noch mal gelesen. wenn es so drin steht ist das Datum des AV wichtig und es muss geklärt werden, notfalls bei Nichtzahlung vor Gericht, ob in Deinem Fall und nur in Deinem, eine Dynamik im AV verankert ist. Alle anderen müssen das ebenfalls individuell klären. Meine Erfahrung, mit Deinem AG, den ich zu kennen glaube lehrt mich, dass er erstmal nicht zahlt und abwartet, ob und wer sich gern vor Gericht namhaft macht. Die Ängstlichen und in der Probezeit Befindlichen und Befristeten trauen sich eh net. Die hat er gespart.

Grüssle

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