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Verzicht auf Tariferhöhung

S
SanneBo
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin neu im Betriebsrat und gleich Vorsitzende geworden und nun haben wir folgendes Problem. Unsere Firma hat seit 1998 einen sogenannten Tarifanerkennungsvertrag (ungekündigt) in der Metall- und Elektroindustrie. Nun möchte der Arbeitgeber die neuste Tariferhöhung nicht mitgehen, weil er ein schlechtes Ergebnis erwartet. Wir Arbeitnehmer sollen einen Beitrag leisten und darauf verzichten. Darüber hat er eine Betriebsvereinbarung verfasst und soll von mir als Vorsitzende unterzeichnet werden. Ich bin mit dieser aber nicht einverstanden. Was kann ich tun? Welche Möglichkeiten stehen mir offen?

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Community-Antworten (21)

P
Pickel

12.03.2015 um 16:18 Uhr

Das ist überhaupt nicht dein Bier. Tariferhöhungen Unterlügen nicht der Mitbestimmung

R
rolfo

12.03.2015 um 16:21 Uhr

Der Arbeitgeber soll sich an die Gewerkschaft wenden, der BR ist da nicht zuständig

G
gironimo

12.03.2015 um 16:57 Uhr

Ihr dürft noch nicht einmal - wegen des § 77 Abs. 3 BetrVG (Tarifvorbehalt).

Genau mit Hinweis auf diesen Paragraphen würde ich das Ansinnen des AG abweisen.

N
nicoline

12.03.2015 um 18:33 Uhr

Ich bin mit dieser aber nicht einverstanden. Was kann ich tun? Wenn Du ein 1er BR bist ist diese Frage berechtigt. Wenn es mehr als ein BRM gibt, könntest Du alleine gar nichts tun, das gesamte Gremium müsste über eine BV einen Beschluss fassen, mal abgesehen davon, dass dieses sowieso nicht in einer BV verhandelt werden darf, wie meine Vorredner schon geschrieben haben.

N
nicoline

12.03.2015 um 18:39 Uhr

Nachtrag: Der wirksame Abschluss einer Betriebsvereinbarung setzt einen darauf bezogenen Betriebsratsbeschluss voraus.

BAG, Beschluss vom 9. 12. 2014 - 1 ABR 19/13 RN 15 Eine nicht von einem Betriebsratsbeschluss umfasste Erklärung seines Vorsitzenden ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkungen.

K
Kölner

12.03.2015 um 18:57 Uhr

Rhetorische Frage: Muss man einen Beschluss fassen über eine BV, die man gar nicht abschließen darf?

N
nicoline

12.03.2015 um 19:46 Uhr

Für alle, die es nicht wissen: Die rhetorische Frage gilt als Stilmittel der Rhetorik. Rhetorische Fragen dienen nicht dem Informationsgewinn, sondern sind sprachliche Mittel der Beeinflussung. Semantisch stehen rhetorische Fragen den Behauptungen nahe.

Auf eine rhetorische Frage erwartet der Fragende keine (informative) Antwort, sondern es geht ihm dabei um die verstärkende Wirkung seiner Aussage. Der Sprecher drückt durch die rhetorische Frage seine eigene Meinung aus. Durch den Kontext und die Betonung wird die rhetorische Frage kenntlich.

Die Antwort auf eine rhetorische Frage ist demnach Zustimmung oder Ablehnung, nicht aber Informationsvermittlung.

Also: NEIN!

Hatte ich aber auch schon ausgedrückt, wahrscheinlich rhetorisch nicht so geschickt aber immerhin:

  • mal abgesehen davon, dass dieses sowieso nicht in einer BV verhandelt werden darf,* Ach, ich vergaß, das wolltest Du ja gar nicht wissen! ;-))
N
nicoline

12.03.2015 um 19:47 Uhr

A
AlterMann

12.03.2015 um 19:48 Uhr

Was der BR mit so einem BV-Entwurf machen kann? Lesen, lachen, lochen. Und dann gar nichts mehr.

N
nicoline

12.03.2015 um 19:53 Uhr

@Kölner ich habe die Antwort 4 noch einmal bearbeitet, gefällt sie Dir so besser?

M
Moreno

12.03.2015 um 21:42 Uhr

Bis Antwort drei war alles okay der Rest ja wohl nur ekelhafte Angeberei! Oh wie gut bin ich und steh hier sowas von über den Fragesteller! Oh Gott ich bin rhetorisch sooo toll. Blondie hör doch auf Dich hier so selbst zu beweihräuchern! Gib doch lieber gescheite Antworten das gelingt Dir in der Regel besser!

K
Kölner

12.03.2015 um 21:46 Uhr

Du scheinst ein Neid-Problem zu haben, Moreno!

M
Moreno

12.03.2015 um 21:55 Uhr

Worauf auf Angeberei oder aufs Blond sein? ;-) Hier fragt jemand der ganz neu im Betriebsrat ist und gleich mit dem Vorsitz ins kalte Wasser geschmissen wurde. Da kann man doch ne vernünftige Antwort geben und sich nicht auf ich und wir aufgeilen und versuchen diese Person als blöd dazustellen!

K
Kölner

12.03.2015 um 21:56 Uhr

Mach Du mal auf Snooker. Alles gut!

M
Moreno

12.03.2015 um 22:22 Uhr

Na solange ich nicht einen auf Kölner machen muss gehts mir ganz gut :-)

N
nicoline

12.03.2015 um 22:58 Uhr

Wahrnehmung ist subjektiv und wenn jemand so wahrnimmt wie Du, hat das auch seinen Grund!

M
Moreno

12.03.2015 um 23:23 Uhr

Oh Blondie hast wieder ein Fremdwort gegoogelt ? Hast Du aber gut gemacht ganz große Klasse! Bin richtig stolz auf Dich! :-)

N
nicoline

12.03.2015 um 23:37 Uhr

Ich sage es Dir gerne noch einmal: Über Deinem Niveau ist gerade eine Kellerwohnung frei geworden! Armes, hilflos verzweifelt geiferndes Rumpelstilzchen, schlaf gut im Keller.

M
Moreno

13.03.2015 um 07:17 Uhr

Na konntest wieder nicht schlafen ohne das letzte Wort gehabt zu haben? Na vielleicht wirds ja bald wieder besser mit dem Vollmond!

N
nicoline

13.03.2015 um 08:05 Uhr

Auch dieses Mal ist bei uns kein Vollmond und ich konnte wunderbar schlafen, bin wahrscheinlich fitter als du und kann deswegen länger aufbleiben . Ich wünsche Dir alles Gute und ein schönes Wochenende und lasse Dir gerne das letzte Wort.

M
Moreno

13.03.2015 um 08:28 Uhr

Na gut dann nehm ich hier doch mal das letzte Wort und wünsch Dir auch ein schönes Wochenende :-)

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