Betriebsratsmitglied kündigen - Welche Voraussetzungen, müssen gegeben sein?
Welche Voraussetzungen, müssen gegeben sein um einem Betriebsratsmitglied zu kündigen.
Der Kol. macht negative Stimmung, bei den MA. Seine Arbeitsleistung, lässt zuwünschen übrig. erzieht die Beschlüsse des BR. ins lächerliche. Er übergeht Arbeitsanweisungen, seine Kol. sind schon stink sauer. Man hat ihm auch schon drei mal abgemahnt.
Community-Antworten (1)
19.01.2009 um 13:27 Uhr
@BRJM
Kündigungsschutzgsetz: §15 Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und dass die nach § 103 des Betriebsverfassungsgesetzes erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist.
Wenn du selber BRM bist, dann wundert mich deine Frage etwas.....
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