Erstellt am 19.01.2009 um 11:22 Uhr von ridgeback
@ Suma,
die MA´rin hat keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Die Arbeitnehmerin hat lediglich Anspruch, entsprechend den Abmachungen in ihrem Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der AG sie auf allen Arbeitsplätzen einsetzen, auf denen die Arbeitnehmerin die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann. Will der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin auf eine Weise einsetzen, die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, so bedarf es eines Änderungsvertrags oder der Änderungskündigung. Alles unter Beachtung des MBR.
Erstellt am 19.01.2009 um 11:37 Uhr von Suma
Hallo Ridgeback,
vielen Dank für die Information! Wo können wir denn das einmal nachlesen? Hast Du da einen entsprechenden Gesetzestext vor Augen?
Gruß Suma
Erstellt am 19.01.2009 um 21:06 Uhr von ridgeback
@Suma,
sieh mal hier: http://eforen.ihk-nuernberg.de/getResource/3764/Merkblatt%20f%C3%BC%20r%20Elternzeit.pdf
Erstellt am 20.01.2009 um 13:45 Uhr von Suma
Hallo Ridgeback,
danke für die Info!
Gruß Suma