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Versetzung nach der Elternzeit - Wo können wir etwas hierzu nachlesen?

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Suma
Jan 2018 bearbeitet

Unsere stellvertretende Leitung soll nach der Elternzeit für 3 Monate in einem anderen Standort aushelfen, da wir hier einen Personalüberhang haben, der andere Standort aber unterbesetzt ist.Die Leitungszulage bleibt ihr erhalten. Im Fitting habe ich hierzu keine besondere Hinweiße erhalten. Räumlich liegt dieser Standort dichter als ihr bisheriger Arbeitsplatz. Die Kollegin ist über diese Versetzung verärgert. Wir gehen jetzt erst einmal davon aus, dass dies eine normale zeitbefristete Versetzung wäre und wir somit einen Versetzungsantrag von der Geschäftsführung erhalten müssten den wir dann aber zustimmen würden, da es zumutbar ist und wir keine Gründe für einen Widerspruch sehen. Wo können wir etwas hierzu nachlesen?

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Community-Antworten (4)

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ridgeback

19.01.2009 um 12:22 Uhr

@ Suma, die MA´rin hat keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Die Arbeitnehmerin hat lediglich Anspruch, entsprechend den Abmachungen in ihrem Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der AG sie auf allen Arbeitsplätzen einsetzen, auf denen die Arbeitnehmerin die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann. Will der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin auf eine Weise einsetzen, die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, so bedarf es eines Änderungsvertrags oder der Änderungskündigung. Alles unter Beachtung des MBR.

S
Suma

19.01.2009 um 12:37 Uhr

Hallo Ridgeback, vielen Dank für die Information! Wo können wir denn das einmal nachlesen? Hast Du da einen entsprechenden Gesetzestext vor Augen? Gruß Suma

S
Suma

20.01.2009 um 14:45 Uhr

Hallo Ridgeback, danke für die Info! Gruß Suma

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