Versetzung nach der Elternzeit - Wo können wir etwas hierzu nachlesen?
Unsere stellvertretende Leitung soll nach der Elternzeit für 3 Monate in einem anderen Standort aushelfen, da wir hier einen Personalüberhang haben, der andere Standort aber unterbesetzt ist.Die Leitungszulage bleibt ihr erhalten. Im Fitting habe ich hierzu keine besondere Hinweiße erhalten. Räumlich liegt dieser Standort dichter als ihr bisheriger Arbeitsplatz. Die Kollegin ist über diese Versetzung verärgert. Wir gehen jetzt erst einmal davon aus, dass dies eine normale zeitbefristete Versetzung wäre und wir somit einen Versetzungsantrag von der Geschäftsführung erhalten müssten den wir dann aber zustimmen würden, da es zumutbar ist und wir keine Gründe für einen Widerspruch sehen. Wo können wir etwas hierzu nachlesen?
Community-Antworten (4)
19.01.2009 um 12:22 Uhr
@ Suma, die MA´rin hat keinen Anspruch auf ihren alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Die Arbeitnehmerin hat lediglich Anspruch, entsprechend den Abmachungen in ihrem Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Im Rahmen des Direktionsrechts kann der AG sie auf allen Arbeitsplätzen einsetzen, auf denen die Arbeitnehmerin die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann. Will der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin auf eine Weise einsetzen, die nicht vom Arbeitsvertrag gedeckt ist, so bedarf es eines Änderungsvertrags oder der Änderungskündigung. Alles unter Beachtung des MBR.
19.01.2009 um 12:37 Uhr
Hallo Ridgeback, vielen Dank für die Information! Wo können wir denn das einmal nachlesen? Hast Du da einen entsprechenden Gesetzestext vor Augen? Gruß Suma
19.01.2009 um 22:06 Uhr
@Suma, sieh mal hier: http://eforen.ihk-nuernberg.de/getResource/3764/Merkblatt%20f%C3%BC%20r%20Elternzeit.pdf
20.01.2009 um 14:45 Uhr
Hallo Ridgeback, danke für die Info! Gruß Suma
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah