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Dürfen wir MA bei anstehenden Abmahnungen vorwarnen?

N
Nathan
Jan 2018 bearbeitet

Im Monatsgespräch mit dem AG ist uns mitgeteilt worden, dass es diverse Abmahnungen geben wird. Die Namen der betroffenen MA sind uns noch nicht genannt worden, da die Abmahnungen noch nicht fertig sind. Der AG nannte uns aber die Art der Verfehlungen. Anhand derer wissen wir jedoch ganz genau, um welche MA es sich handelt. Können wir die MA vorwarnen? Unser Problem ist, dass wir zwar in diesem Fall wissen um wen sich handelt, beim nächsten mal muss das aber nicht zwangsläufig der Fall sein.

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

19.01.2009 um 06:06 Uhr

@Nathan, vorwarnen? Haltet euch da raus.... Das ist allein AG - AN Sache und wenn ein Kollege mit seiner Abmahnung dann zu euch kommt, könnt ihr immer noch - zwar sehr eingeschränkt - aktiv werden. Manche AG's lassen sich zu einem Rücknahme "überreden...." Ist nun mal Individualrecht und "eigentlich" müsste der AG den Betriebsrat überhaupt nicht informieren.

U
Uschi66

19.01.2009 um 09:02 Uhr

Der BR kann allgemein AN auf ihre Pflichten und auch auf Folgen bei Verletzung dieser hinweisen.

R
RAKO

19.01.2009 um 09:55 Uhr

Wenn die Abmahnungen tatsächliches Fehlverhalten von MA abmahnen, dann würde ich als BR im Vorfeld die Finger davon lassen. Letztendlich verzichtet der AG durch die Abmahnung ja auf eine Kündigung (nur kündigungsrelevantes Fehlverhalten kann sinnvoll abgemahnt werden) und die betroffenen Mitarbeiter müssen ja "nur" auf dieses Fehlverhalten verzichten und die Sache ist vom Tisch.

Uschi66's Vorschlag macht IMO nur Sinn, soweit der AG noch nicht aktiv geworden ist, sprich: Präventiv. Ansonsten entsteht noch beim AN der Eindruck, der Betriebsrat hätte bei der Abmahnung die Finger mit drin. So ist es zumindest bei uns passiert (O-Ton: Hättet ihr Euch rausgehalten wäre es dem AG sicher nicht aufgefallen)

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