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Kosten des BR; Ag darf die Angestellten nicht über die Finanzierung und die Herkunft der Gelder die zum Unterhalten eines BR nötig sind, unterrichten - Stimmt das?

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mc-fly74
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe gehört, dass es einen § gibt, der besagt, das der Ag die Angestellten nicht über die Finanzierung und die Herkunft der Gelder die zum unterhalten eines BR nötig sind, unterrichten darf. Stimmt das? Wie heißt der § und wo ist er zu finden

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Community-Antworten (6)

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Lotte

18.01.2009 um 21:13 Uhr

mc-fly, hier kommt dann wirklich mal der § 119 BetrVG zum Zuge. So z.B. schreibt der Däubler unter § 119 BetrVG in RN 12: " Strafbar ist auch die beharrliche Weigerung, überhaupt mit dem BR zusammenzuarbeiten (Fitting, Rn. 7), die Öffnung von erkennbar an den BR gerichteter Post, sowie die betriebsöffentliche Bekanntgabe der vom BR verursachten Kosten (grundsätzlich bejahend BAG 12. 11. 97...),"

Wenn allerdings die Kosten im Rahmen einer allgemeinen Kostenoffenbarung offen gelegt werden, ist keine Behinderung der BR Arbeit auszumachen.

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pirat

18.01.2009 um 21:16 Uhr

@mc-fly74, ergänzend zu Lotte... Vertrauensvolle Zusammenarbeit (§2 BetrVG) Die Bekanntgabe der Betriebsratskosten ist DIE klassische Behinderung der Betriebsratsarbeit. §119 BetrVG; wurde schon X mal vom BAG entschieden. mehr Info´s gefällig?...Seite 9 http://www.schiering.org/download/diag-info-rechtsprechung.pdf

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Ranger

18.01.2009 um 21:21 Uhr

Die §§ findest Du im BetrVG, welches Du, solltest Du BRM sein, eigentlich kennen solltest. Solltest Du keines sein, so sei Dir verziehen. § 40 (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats) Abs. 1: Die durch die Tätikeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Abs. 2: Für die Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeberin erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

§ 41 (Umlageverbot) Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.

Sollte der AG dagegen verstoßen, so behindert der den BR in seiner Arbeit.

L
Lotte

18.01.2009 um 21:24 Uhr

Ranger, Du hast die Frage gelesen? Oder nur die Überschrift?

R
Ranger

18.01.2009 um 21:32 Uhr

@ Lotte Habe es so verstanden, dass der AG die AN über die Kosten des BR informiert und sich mc-fly evtl. genau so unglücklich ausdrückt wie einige Leute in meiner Fa.

Freue mich aber wenn ich durch Dich hinzulernen kann.

L
Lotte

18.01.2009 um 22:09 Uhr

Ranger, aber da nützt dann der Verweis auf die §§ 40/41 wenig. Der AG hat die Kosten ja anscheinend übernommen. Darum geht es hier nicht. Der AG verstößt also nicht gegen § 40 oder § 41 BetrVG...

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