Kosten des BR; Ag darf die Angestellten nicht über die Finanzierung und die Herkunft der Gelder die zum Unterhalten eines BR nötig sind, unterrichten - Stimmt das?
Hallo zusammen, ich habe gehört, dass es einen § gibt, der besagt, das der Ag die Angestellten nicht über die Finanzierung und die Herkunft der Gelder die zum unterhalten eines BR nötig sind, unterrichten darf. Stimmt das? Wie heißt der § und wo ist er zu finden
Community-Antworten (6)
18.01.2009 um 21:13 Uhr
mc-fly, hier kommt dann wirklich mal der § 119 BetrVG zum Zuge. So z.B. schreibt der Däubler unter § 119 BetrVG in RN 12: " Strafbar ist auch die beharrliche Weigerung, überhaupt mit dem BR zusammenzuarbeiten (Fitting, Rn. 7), die Öffnung von erkennbar an den BR gerichteter Post, sowie die betriebsöffentliche Bekanntgabe der vom BR verursachten Kosten (grundsätzlich bejahend BAG 12. 11. 97...),"
Wenn allerdings die Kosten im Rahmen einer allgemeinen Kostenoffenbarung offen gelegt werden, ist keine Behinderung der BR Arbeit auszumachen.
18.01.2009 um 21:16 Uhr
@mc-fly74, ergänzend zu Lotte... Vertrauensvolle Zusammenarbeit (§2 BetrVG) Die Bekanntgabe der Betriebsratskosten ist DIE klassische Behinderung der Betriebsratsarbeit. §119 BetrVG; wurde schon X mal vom BAG entschieden. mehr Info´s gefällig?...Seite 9 http://www.schiering.org/download/diag-info-rechtsprechung.pdf
18.01.2009 um 21:21 Uhr
Die §§ findest Du im BetrVG, welches Du, solltest Du BRM sein, eigentlich kennen solltest. Solltest Du keines sein, so sei Dir verziehen. § 40 (Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats) Abs. 1: Die durch die Tätikeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. Abs. 2: Für die Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeberin erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
§ 41 (Umlageverbot) Die Erhebung und Leistung von Beiträgen der Arbeitnehmer für Zwecke des Betriebsrats ist unzulässig.
Sollte der AG dagegen verstoßen, so behindert der den BR in seiner Arbeit.
18.01.2009 um 21:24 Uhr
Ranger, Du hast die Frage gelesen? Oder nur die Überschrift?
18.01.2009 um 21:32 Uhr
@ Lotte Habe es so verstanden, dass der AG die AN über die Kosten des BR informiert und sich mc-fly evtl. genau so unglücklich ausdrückt wie einige Leute in meiner Fa.
Freue mich aber wenn ich durch Dich hinzulernen kann.
18.01.2009 um 22:09 Uhr
Ranger, aber da nützt dann der Verweis auf die §§ 40/41 wenig. Der AG hat die Kosten ja anscheinend übernommen. Darum geht es hier nicht. Der AG verstößt also nicht gegen § 40 oder § 41 BetrVG...
Verwandte Themen
Leitende Angestellte
ÄlterHallo Ich habe eine Frage zum Thema leitende Angestellte. Die Wählerliste der Geschäftleitung enthält 6 leitemde Angestellte bei einer Mitarbeiter Zahl von insgesamt 29. Darunter sind leitend
BR-Vorsitzender überschreitet seine Kompetenzen?
ÄlterIch bin in einer Firma beschäftigt (und Mitglied im Betriebsrat), die ein Tochterunternehmen einer Hauptfirma ist. Anfang des Jahres haben die Arbeitgeber einen Anerkennungstarifvertrag unterzeichnet.
Kann eine BV im Ausland arbeitende Mitarbeiter ausschließen?
Hallo liebe Gemeinschaft, ich bin Mitglied eines Betriebsrates einer deutschen Firma. Wir befinden uns mit Management in frühen Verhandlungen bezüglich Gehaltsbändern. Nun würde Management gerne auf
Aufstellung der BR-Kosten?
ÄlterHallo Kollegen, hat ein BR-Gremium das Recht zu erfahren welche Kosten es verursacht hat, wie Seminarkosten, BR-Büro-Kosten, Kosten für ausgefallene Arbeitszeit, Bewirtungskosten, usw.. Muß der AG au
Haushaltshilfe
Älterhallo, wir sind ein mitelständisches Unternehmen mit ca. 190 Angestellten im öffentlichen Dienst. Einer unserer Arbeitskollegen würde gerne als Haushaltshilfe bei seiner schwangeren Frau ( 7. Monat)