Versetzung von Leiharbeitnehmern - greift §99 oder Arbeitsvertrag?
Hallo Forum, wir sind ein BR für eine Zeitarbeiterfirma - schwierig genug. Jetzt sollen einige MA in einen 230 km entfernten Stützpunkt versetzt werden (in zwei Wochen). Der BR hat erst durch die betroffenen MA davon gehört und dem AG schriftlich mitgeteilt, dass hier wohl der §99 zuständig sei und der BR nicht übergangen werden dürfe. Antwort des AG: Der AG hat den BR zu dieser Entscheidung nicht gehört, da er meint, dass dieser nicht befragt werden müsse. Begründung: im Arbeitsvertrag der Leiharbeiter steht, dass der MA Deutschlandweit eingesetzt werden darf. Der AG droht dem BR jetzt mit Haftbarmachung für Ausfälle und Kosten. Frage1: Wer hat Recht? Frage 2: Das mit der Haftung ist doch ein Witz, oder? Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (3)
18.01.2009 um 19:41 Uhr
@Scherbenfeger
Also, was im ArbV steht hat mit dem MBR nichts zu tun. Der AG möge sich einmal schlau machen. Weiter, ob diese ArbV-Klausel mit dem AGB konform geht müsste ebenfalls einmal geklärt werden.
Der BR sollte also alle seine rechtlichen Mittel ausschöpfen. Daher sofort entsprechende Beschlüsse und RA und GEW einbinden.
Der AN sollte seinen ArbV prüfen lassen, ob diese Klausel AGB konform ist. Ist die Versetzung, die Zuweisung eines Einsatzorts verhältnismäßig wäre ebenfalls zu klären.
Viele Arbeitsverträge beinhalten Versetzungsvorbehalte. Die Umstände, unter denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine andere Arbeitsleistung und/oder einen anderen Arbeitsort anzuweisen, werden in diesen Versetzungsvorbehalten regelmäßig nicht weiter konkretisiert. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der besonders bedeutenden Frage zu befassen, ob die üblichen arbeitsvertraglichen Versetzungsvorbehalte der AGB-Kontrolle unterliegen und einer Inhaltskontrolle Stand halten (BAG, Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 -, NZA 2006, 1149).
Übliche Versetzungsklausel in Arbeitsverträgen: Unwirksamkeit nach AGB-Kontrolle?
Nicht jede Versetzung ist zulässig - ArbG Frankfurt / Main, 9.01.2007, 7 Ga 238/06.
Überraschende Klauseln http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/klauseln/artikel01192.html
18.01.2009 um 20:07 Uhr
@ Uschi66 Danke für die schnelle Antwort. Ich bitte um Verständnis, aber mit der Abkürzung AGB komme ich nicht weiter. Grüße vom Scherbenfeger
18.01.2009 um 20:22 Uhr
Unwirksame Klauseln http://www.internetrecht-rostock.de/unwirksame-agb.htm
Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/agb_kontrolle/index.html
Arbeitsverträge, jetzt ist alles kleingedruckthttp://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/DocE468FBC2A9DDF442F82954C29B3B2794CATplEcommonScontent.html
Arbeitsverträge auf dem Prüfstand der AGB Kontrolle www.123recht.net/Arbeitsverträge-auf-dem-Prüfstand-der-AGB-Kontrolle__a22962.html
PS: Wenn man in www.google.de die entsprenden Begriffe eingint findet man schnell einiges "arbeitsverträge und agb klauseln"
Ach ja, man kann mit dem RA auch einmal besprechen, ob das Handeln des AG "Mndatsbehinderung" ist.
Verwandte Themen
Versetzung von Leiharbeitnehmern - Benachteiligung für Belegschaft?
ÄlterWir haben im Betrieb ca 20% Leiharbeitnehmer. Zunehmend werden höherdotierte Arbeitsplätze durch Einstellung von Leiharbeitnehmern besetzt, anstatt die eingenen Mitarbeiter zu fördern. Konkret sol
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Admin- Rubrik Zeitarbeit?
ÄlterHallo, ich habe mal eine Frage an den Forum Admin. Könnte man evtl auch eine Rubrik Zeitarbeit einrichten? Ich denke das Thema ist auch sehr wichtig für Betriebsräte und wird in Zukunft immer wich
Datenschutz bei Leiharbeitnehmern - Mitbestimmungsrecht, wenn es darum geht, die Daten (Namen)von Leiharbeitnehmern an Kunden weiterzugeben?
ÄlterHallo Zusammen, unsere Firma ist ein Dienstleistungsunternehmen und ein Kunde von uns möchte Namen von Mitarbeitern einer Leihfirma, die für uns arbeitet. Daher habe ich folgende Frage: Hat der Betr
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah