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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Versetzung von Leiharbeitnehmern - greift §99 oder Arbeitsvertrag?

S
Scherbenfeger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wir sind ein BR für eine Zeitarbeiterfirma - schwierig genug. Jetzt sollen einige MA in einen 230 km entfernten Stützpunkt versetzt werden (in zwei Wochen). Der BR hat erst durch die betroffenen MA davon gehört und dem AG schriftlich mitgeteilt, dass hier wohl der §99 zuständig sei und der BR nicht übergangen werden dürfe. Antwort des AG: Der AG hat den BR zu dieser Entscheidung nicht gehört, da er meint, dass dieser nicht befragt werden müsse. Begründung: im Arbeitsvertrag der Leiharbeiter steht, dass der MA Deutschlandweit eingesetzt werden darf. Der AG droht dem BR jetzt mit Haftbarmachung für Ausfälle und Kosten. Frage1: Wer hat Recht? Frage 2: Das mit der Haftung ist doch ein Witz, oder? Danke für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

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Uschi66

18.01.2009 um 19:41 Uhr

@Scherbenfeger

Also, was im ArbV steht hat mit dem MBR nichts zu tun. Der AG möge sich einmal schlau machen. Weiter, ob diese ArbV-Klausel mit dem AGB konform geht müsste ebenfalls einmal geklärt werden.

Der BR sollte also alle seine rechtlichen Mittel ausschöpfen. Daher sofort entsprechende Beschlüsse und RA und GEW einbinden.

Der AN sollte seinen ArbV prüfen lassen, ob diese Klausel AGB konform ist. Ist die Versetzung, die Zuweisung eines Einsatzorts verhältnismäßig wäre ebenfalls zu klären.

Viele Arbeitsverträge beinhalten Versetzungsvorbehalte. Die Umstände, unter denen der Arbeitgeber berechtigt ist, eine andere Arbeitsleistung und/oder einen anderen Arbeitsort anzuweisen, werden in diesen Versetzungsvorbehalten regelmäßig nicht weiter konkretisiert. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nun mit der besonders bedeutenden Frage zu befassen, ob die üblichen arbeitsvertraglichen Versetzungsvorbehalte der AGB-Kontrolle unterliegen und einer Inhaltskontrolle Stand halten (BAG, Urt. v. 11.04.2006 - 9 AZR 557/05 -, NZA 2006, 1149).

Übliche Versetzungsklausel in Arbeitsverträgen: Unwirksamkeit nach AGB-Kontrolle?

Nicht jede Versetzung ist zulässig - ArbG Frankfurt / Main, 9.01.2007, 7 Ga 238/06.

Überraschende Klauseln http://www.arbeitsrecht.org/vertraege/klauseln/artikel01192.html

S
Scherbenfeger

18.01.2009 um 20:07 Uhr

@ Uschi66 Danke für die schnelle Antwort. Ich bitte um Verständnis, aber mit der Abkürzung AGB komme ich nicht weiter. Grüße vom Scherbenfeger

U
Uschi66

18.01.2009 um 20:22 Uhr

Unwirksame Klauseln http://www.internetrecht-rostock.de/unwirksame-agb.htm

Arbeitsvertrag und AGB-Kontrolle www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/agb_kontrolle/index.html

Arbeitsverträge, jetzt ist alles kleingedruckthttp://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8EC3C0841F934F3ABA0703761B67E9FA/DocE468FBC2A9DDF442F82954C29B3B2794CATplEcommonScontent.html

Arbeitsverträge auf dem Prüfstand der AGB Kontrolle www.123recht.net/Arbeitsverträge-auf-dem-Prüfstand-der-AGB-Kontrolle__a22962.html

PS: Wenn man in www.google.de die entsprenden Begriffe eingint findet man schnell einiges "arbeitsverträge und agb klauseln"

Ach ja, man kann mit dem RA auch einmal besprechen, ob das Handeln des AG "Mndatsbehinderung" ist.

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