Abgrenzung Vertragsanpassung - Änderungskündigung?
Einen schönen guten Tag. Hier mal wieder das Callcenter. Bei uns hat jeder AN den selber AV, jeder hat den selben Titel und hat alle Aufgaben welche in seiner Position zumutbar sind zu erfüllen. trotzdem unterscheiden sich die Aufgaben der Kollegen, da sie in verschiedenen Abteilungen sitzen, in diesen haben sie auf verschiedenste weise Kontakt zum Kunden. Dies als Grobinfo vorweg. Wenn bei uns eine neue Stelle besetzt wird welche sich von diesen abhebt wie z.B. Teamleiter, bekommen dieser eine Vertragsanpassung in welcher eigentlich nur steht, ab wann er TL ist, zu welchem Gehalt und an wen er berichtet. Dies wird vom AN und GF unterzeichnet. Nun zur Frage, ist dies eine Vertragsanpassung oder doch Änderungskündigung. wir finden nichts, woran wir die Abgrenzung zwischen Vertragsanpassung/änderung festmachen können. Und, kann in unserem Fall eine neue Probezeit vereinbart werden? Bisher hat das die GF nicht getan, nun will sie dies bei der internen Umsetzung eines Kollegen zur IT tun (Ausschreibung, Bewerbungsgespräche usw. sind erfolgt) Vielen Dank! Und einen guten Wochenstart!
Community-Antworten (1)
18.01.2009 um 17:29 Uhr
aspect Wenn der Arbeitnehmer damit einverstanden ist, kann eine neue Probezeit vereinbart werden. Ob hier vom Arbeitgeber die Vorgaben des § 99 BetrVG zu beachten sind, kann ich bei den gemachten Angaben nicht beurteilen. Dieses hat aber keinen Einfluss auf den gesetzlichen Kündigungsschutz gem.: § 1KschG, den ein Arbeitnehmer,dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate besteht, hat. Der BR sollte sich den § 95 BetrVG genauer anschauen, wobei der Absatz 3 sich mit den Vorgaben von Versetzungen beschäftigt.
Der BR sollte gem.: § 93 BetrVG vom Arbeitgeber fordern, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen,allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
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