Mitbestimmung bei Halteprämien an einzelne Mitarbeiter
Hallo, unserem Arbeitgeber laufen zur Zeit häufiger Vertriebskollegen weg, weil der Markt gute Chancen für sie bietet. Nun hat der Arbeitgeber einzelnen (für den AG wohl wichtigen) Vertrieblern eine "Halteprämie" versprochen, die sie ausgezahlt bekommen, wenn sie in 12 Monaten noch bei der Firma sind.
- Ich vermute, dass der BR hier kein Mitspracherecht hat, da es sich um ausgewählte einzelne Mitarbeiter handelt?
- Wie sähe die Situation aus, wenn die ausgewählten Mitarbeiter "zufällig" alle zu einem bestimmten Vertriebsbereich gehören?
- Wie 2., aber mit dem Zusatz, dass zu diesem Vertriebsbereich keine weiteren Mitarbeiter gehören (d.h. die Prämienangebote gingen an ALLE Mitarbeiter dieses Vertriebsbereiches)? Vielen Dank
Community-Antworten (4)
10.02.2020 um 11:53 Uhr
Meiner Ansicht nach fällt das unter: § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG
10.02.2020 um 12:21 Uhr
Ich würde ja eher die Nr. 11 sehen - aber man kann ja beide anführen :)
Wenn es aber tatsächlich so ist, dass die Vertriebler wechseln, weil sie woanders bessere Angebot erhalten - warum sollte der BR sich sperren wollen. Es darf natürlich nicht missbraucht werden, daher sollte man die Regeln transparent festlegen.
10.02.2020 um 12:38 Uhr
Beides dürfte zutreffen. § 87 Abs. 1 Nr.10+11 BetrVG. Die Mitbestimmung entfällt erst dann, wenn nur ein einziger eine Prämie bekommen soll. Mehr als einer: Kollektiv
Warum sollen nicht auch andere gehalten werden. Und warum macht man nicht grundsätzlich die Arbeitsplätze attraktiver - würde ich mit dem AG erst einmal diskutieren.
10.02.2020 um 13:24 Uhr
@Kratzbürste: Danke erstmal.
Die Arbeitsplätze attraktiver gestalten ist immer die bessere Option, das sehe ich auch, allerdings sind wir eine von der ausländischen Mutter "ferngesteuerte" kleine GmbH mit wenigen hundert Mitarbeitern (und weniger als 3% der weltweiten Mitarbeiter) - die Mutter zu Änderungen zu bewegen ist kaum möglich. Zudem wird die deutsche GmbH in der Mutter immer als "schwierig" angesehen, da die BR mitreden - das geht z.B. seit Jahren schon zu Lasten des für Deutschland zur Verfügung gestellten Gehaltserhöhungsbudgets. Das müssen wir bei unseren Forderungen dann doch mit berücksichtigen.
Zum "Kollektiv": Die angesprochenen Kollegen arbeiten an für uns sehr wichtigen Kunden; die Einarbeitung neuer Vertriebler würde gerade bei diesen Kunden lang dauern und riskiert damit erhebliche Umsatzeinbussen. Ich habe mir mehrere Kommentare zu diesen individuellen Zahlungsversprechen angesehen und habe sie in Summe so verstanden, dass, auch wenn der AG mehreren (z.B. drei oder vier von vielleicht 40 vergleichbaren) Vertrieblern Halteprämien versprochen hat, diese immer noch als Einzelfälle anzusehen sind, bei denen die Firma ein erhöhtes Abwerbe-Risiko sieht (oder es wenigstens behauptet). Es ist eben keine klar abgrenzbare Gruppe. Nur meine 3. Frage würde eine klar abgrenzbare Gruppe ergeben, daher habe ich dies als Frage separat aufgeführt.
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