Hallo,
wir hatten bzw haben einen Betriebsrat in dem ich auch Mitglied war bzw. bin. Unser Gremium bestand aus 3 Mitgliedern + 1 Ersatzmitglied. Nun sind der 3 Vors. u. das Ersatzmitglied zurrückgetreten. Die Gewerkschaft hat uns gesagt, das wir nicht mehr handlungsfähig sind und somit kein Betriebsrat exestiert. Jetzt werden Neuwahlen gewünscht, bzw. von Kollegen schon vorbereitet.
Wer muß den Wahlvorstand bilden? Oder muß auch der neu gewählt werden?
Besten Dank im Vorraus