Sozialauswahl - Was tun bei "halben" Kindern?
Wir basteln an einer Betriebsvereinbarung zur Sozialauswahl bei Entlassungen mit einem Punktesystem. Es gibt 7 Punkte "je unterhaltspflichtigem Kind"
- wie wird jemand bewertet, der einen halben Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat?
- wie sieht das aus, wenn beide Elternteile im Betrieb beschäftigt sind und beide bewertet werden müssen. Wer bekommt die Punkte? Beide? Oder jeder nur die Hälfte?
- Was ist, wenn MA keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hat, da die Kinder beim Ehegatten (der woanders arbeitet) drauf sind?
Wie ist das bei euch geregelt? Gibt`s dazu Rechtsprechung?
Community-Antworten (2)
16.01.2009 um 18:12 Uhr
@Wormser Die Lohnsteuerkarte sollte eben nicht als Massstab genommen werden.
Es gibt so viele Dinge zu beachten. Beispielsweise:
- der AN kann aufgefordert werden, seine Unterhaltspflichten in Gänze darzustellen
- der AN kann aufgefordert werden, seine Unterhaltspflichten im Sinne des BGB nach Personen darzustellen
- der AN darf nicht darauf verwiesen werden, dass der Ehepartner ja auch ein Einkommen habe ...
Das BAG hat von 1985 - 2002 eine Fülle von Vorgaben gemacht. Viel Spass beim Wühlen.
16.01.2009 um 18:13 Uhr
Schaue einmal auf diese Seite
Die Umsetzungsberatung - Sozialauswahl: Bestimmung der zu Entlassenden nach sozialer Schutzbedürftigkeit http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php
Worauf es bei der Sozialauswahl ankommt http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08b.htm
Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_2306_55122523.php
wenn Du den Begriff gogglest findes Du noch einiges mehr
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