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Sozialauswahl - Was tun bei "halben" Kindern?

W
Wormser
Jan 2018 bearbeitet

Wir basteln an einer Betriebsvereinbarung zur Sozialauswahl bei Entlassungen mit einem Punktesystem. Es gibt 7 Punkte "je unterhaltspflichtigem Kind"

  1. wie wird jemand bewertet, der einen halben Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte hat?
  2. wie sieht das aus, wenn beide Elternteile im Betrieb beschäftigt sind und beide bewertet werden müssen. Wer bekommt die Punkte? Beide? Oder jeder nur die Hälfte?
  3. Was ist, wenn MA keine Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte hat, da die Kinder beim Ehegatten (der woanders arbeitet) drauf sind?

Wie ist das bei euch geregelt? Gibt`s dazu Rechtsprechung?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

16.01.2009 um 18:12 Uhr

@Wormser Die Lohnsteuerkarte sollte eben nicht als Massstab genommen werden.

Es gibt so viele Dinge zu beachten. Beispielsweise:

  • der AN kann aufgefordert werden, seine Unterhaltspflichten in Gänze darzustellen
  • der AN kann aufgefordert werden, seine Unterhaltspflichten im Sinne des BGB nach Personen darzustellen
  • der AN darf nicht darauf verwiesen werden, dass der Ehepartner ja auch ein Einkommen habe ...

Das BAG hat von 1985 - 2002 eine Fülle von Vorgaben gemacht. Viel Spass beim Wühlen.

U
Uschi66

16.01.2009 um 18:13 Uhr

Schaue einmal auf diese Seite

Die Umsetzungsberatung - Sozialauswahl: Bestimmung der zu Entlassenden nach sozialer Schutzbedürftigkeit http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/sozialauswahl.php

Worauf es bei der Sozialauswahl ankommt http://www.dr-hildebrandt.de/betriebsbedingte/betriebsbedingt_08b.htm

Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/newsletter/archiv/2006/nl_2306_55122523.php

wenn Du den Begriff gogglest findes Du noch einiges mehr

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