Hallo zusammen, ich habe wieder einmal eine Frage:

Einem Kollegen von uns soll während der probezeit gekündigt werden. Die Probezeit endet am 31.01.2009.
Ich weiss, dass dieser Kollege noch nicht nter das Kündigungsschutzgesetz fällt.
Meine Frage hierzu lautet:
Angenommen die Kündigung wird so spät ausgessprochen wird, dass die 14-tägige Kündigungsfrist der Probezeit nach dem Datum des Endes der Probezeit endet.
Ist dies dann noch eine Kündigung während der Probezeit, oder fällt dann der Kollege, der gekündigt werden soll unter das Kündigungsgesetz?

Beispiel: Die Kündigung wird am 21.01. ausgesprochen, die Kündigungsfrist endet am 04.02.2009, die probezeit endet jedoch bereits am 31.01.2009.

Wie verhält es sich dann hier?

Danke für eure Antworten