Guten Tag zusammen,

wir haben da mal eine Verständnisfrage zur Probezeitkündigung bzw. der Anhörung des BR nach §102 BetrVG.

Bei "normalen" Kündigungen außerhalb der Probezeit bedeutet eine Verfristung der Stellungnahme (Bedenken/Widerspruch) der BR ja, dass der BR sozusagen stillschweigend zustimmt.

Wie ist es aber bei einer Anhörung zur Kündigung in der Probezeit? Wenn der BR verfristen lässt, heißt das dann, dass der AG die Zustimmung der BR über das Arbeitsgericht ersetzen lassen muss? Wir haben in unserem Gremium zwei Kolleginnen, die meinen das irgendwann mal gelesen zu haben, aber wir finden hier nichts konkretes.

Vielen Dank für Eure Hilfe.