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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Probezeitkündigung - Was passiert wenn der BR nicht zustimmt

B
BR_2018
Aug 2019 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

wir haben da mal eine Verständnisfrage zur Probezeitkündigung bzw. der Anhörung des BR nach §102 BetrVG.

Bei "normalen" Kündigungen außerhalb der Probezeit bedeutet eine Verfristung der Stellungnahme (Bedenken/Widerspruch) der BR ja, dass der BR sozusagen stillschweigend zustimmt.

Wie ist es aber bei einer Anhörung zur Kündigung in der Probezeit? Wenn der BR verfristen lässt, heißt das dann, dass der AG die Zustimmung der BR über das Arbeitsgericht ersetzen lassen muss? Wir haben in unserem Gremium zwei Kolleginnen, die meinen das irgendwann mal gelesen zu haben, aber wir finden hier nichts konkretes.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

1.56403

Community-Antworten (3)

M
Milchknilch

21.08.2019 um 17:43 Uhr

In nur einem einzigen Fall, müsste sich der AG die Zustimmung des BR vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, nämlich bei der Kündigung eine BR-Mitglieds. In allen anderen Fällen kann der AG auch im Falle eines Widerspruchs jederzeit die Kündigung aussprechen. Niemand kann ihn daran hindern. Der Widerspruch des BR löst lediglich einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses aus. Während der Probezeit ist eine Kündigung für den AG sogar noch einfacher, weil hier noch kein Kündigungsschutz greift. Dafür ist die Probezeit nämlich da. Vereinfacht gesagt: Bei einer Probezeitkündigung ist es mehr oder weniger egal, ob der BR zustimmt, widerspricht oder sich enthält.

Man sollte als BR von dem hohen Ross runterkommen zu glauben, man könnte tatsächlich etwas gegen eine Kündigung unternehmen. Das einzige was man tun kann ist, dem MA durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch die Zeit des Kündigungsschutzprozesses zu erleichtern. In der Realität enden die allermeisten Kündigungsschutzverfahren mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters, häufig verbunden mit der Zahlung einer Abfindung. Mein AG sagt immer: Wenn ich jemanden loswerden möchte, dann werde ich ihn los. Es ist nur eine Kostenfrage. Recht hat er. Leider.

S
seehas

22.08.2019 um 12:52 Uhr

Wir haben als BR allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit dem AG zum Umdenken geführt hat und durch unsere Vermittlung eine Kündigung zurückgenommen wurde. Sich einzusetzen lohnt sich manchmal. Vor dem Arbeitsgericht hat der Mitarbeiter einfach bessere Karten wenn der BR widersprochen hat. Bei einem Prozess durch mehrere Instanzen zahlt der AG das Gehalt für Monate und Jahre weiter, das erhöht zum mindesten die Bereitschaft eine ordentliche Abfindung zu zahlen.

P
Pjöööng

22.08.2019 um 14:15 Uhr

Zitat (seehas): "Vor dem Arbeitsgericht hat der Mitarbeiter einfach bessere Karten wenn der BR widersprochen hat."

Da sind die Arbeitsrichter aber anderer Ansicht!

"Bei einem Prozess durch mehrere Instanzen zahlt der AG das Gehalt für Monate und Jahre weiter, das erhöht zum mindesten die Bereitschaft eine ordentliche Abfindung zu zahlen."

Leider auch mehr Wunsch als Wirklichkeit.

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