Erstellt am 21.08.2019 um 15:43 Uhr von Milchknilch
In nur einem einzigen Fall, müsste sich der AG die Zustimmung des BR vom Arbeitsgericht ersetzen lassen, nämlich bei der Kündigung eine BR-Mitglieds.
In allen anderen Fällen kann der AG auch im Falle eines Widerspruchs jederzeit die Kündigung aussprechen. Niemand kann ihn daran hindern. Der Widerspruch des BR löst lediglich einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses aus.
Während der Probezeit ist eine Kündigung für den AG sogar noch einfacher, weil hier noch kein Kündigungsschutz greift. Dafür ist die Probezeit nämlich da. Vereinfacht gesagt: Bei einer Probezeitkündigung ist es mehr oder weniger egal, ob der BR zustimmt, widerspricht oder sich enthält.
Man sollte als BR von dem hohen Ross runterkommen zu glauben, man könnte tatsächlich etwas gegen eine Kündigung unternehmen. Das einzige was man tun kann ist, dem MA durch einen Weiterbeschäftigungsanspruch die Zeit des Kündigungsschutzprozesses zu erleichtern.
In der Realität enden die allermeisten Kündigungsschutzverfahren mit dem Ausscheiden des Mitarbeiters, häufig verbunden mit der Zahlung einer Abfindung.
Mein AG sagt immer: Wenn ich jemanden loswerden möchte, dann werde ich ihn los. Es ist nur eine Kostenfrage. Recht hat er. Leider.
Erstellt am 22.08.2019 um 10:52 Uhr von seehas
Wir haben als BR allerdings auch die Erfahrung gemacht, dass ein Gespräch mit dem AG zum Umdenken geführt hat und durch unsere Vermittlung eine Kündigung zurückgenommen wurde. Sich einzusetzen lohnt sich manchmal.
Vor dem Arbeitsgericht hat der Mitarbeiter einfach bessere Karten wenn der BR widersprochen hat. Bei einem Prozess durch mehrere Instanzen zahlt der AG das Gehalt für Monate und Jahre weiter, das erhöht zum mindesten die Bereitschaft eine ordentliche Abfindung zu zahlen.
Erstellt am 22.08.2019 um 12:15 Uhr von Pjöööng
Zitat (seehas):
"Vor dem Arbeitsgericht hat der Mitarbeiter einfach bessere Karten wenn der BR widersprochen hat."
Da sind die Arbeitsrichter aber anderer Ansicht!
"Bei einem Prozess durch mehrere Instanzen zahlt der AG das Gehalt für Monate und Jahre weiter, das erhöht zum mindesten die Bereitschaft eine ordentliche Abfindung zu zahlen."
Leider auch mehr Wunsch als Wirklichkeit.