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Kündigunsschutz nach dem Amt als JAV?

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MiLo87
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen! Bei uns müssen bald evtl. Leute entlassen werden.

Ich war bis mitte November 08, im amt als JAV tätig. Habe auch mein unbefristeten Arbeitsvertrag!

Meine Frage ist ob ich eine gewisse zeit nach meinem amt als JAV immer noch kündigungsschutz habe!?

Falls ja wie lange?

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Community-Antworten (5)

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DocPille

16.01.2009 um 11:22 Uhr

Hallo,

§15 kündigungsschutzgesetz

Die Kündigung eines Mitglieds einer Personalvertretung, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung oder einer Jugendvertretung ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen, und daß die nach dem Personalvertretungsrecht erforderliche Zustimmung vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit der in Satz 1 genannten Personen ist ihre Kündigung innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen; dies gilt nicht, wenn die Beendigung der Mitgliedschaft auf einer gerichtlichen Entscheidung beruht.

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Rapper22

16.01.2009 um 11:37 Uhr

MiLo87,

ließ im BetrVG nach. Dort steht, dass für BRM´s und JAV´s, wenn sie nicht wieder gewählt wurden, der sogenannte nachwirkende Kündigungsschutz besteht. Dieser beträgt 1 Jahr, also bei Dir bis November 2009.

Rapper22

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DocPille

16.01.2009 um 11:41 Uhr

@Rapper22

Ähm,habe ich was anderes geschrieben?

M
MiLo87

16.01.2009 um 12:13 Uhr

Alles klar! Danke für die schnelle Antwort. Da brauche ich ja erstmal keine Angst um meinen Job haben.

R
Rapper22

16.01.2009 um 14:30 Uhr

@DocPille,

du warst nur schneller. Ich hatte meinen Text schon gegen 10:00 fertig und mußte dann auf das Örtchen. Deshalb die Verspätung.

Trotzdem schönes Wochenende.

Rapper22

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