Hallo zusammen

wir sind ein recht junger BR und haben eine Frage in Bezug auf die Veröffentlichungspflicht von Betriebsvereinbarungen.

Wir haben eine BV für nicht-leitende Angestellte in Führungspositionen beschlossen, nach der diese einen leistungsabhängigen Bonus erhalten. In der Anlage zur BV sind die Mitarbeiter gelistet, welche unter diese Bonuszahlungen fallen. Wir sind uns uneins, wie diese BV vom Arbeitgeber nun zu veröffentlichen ist. Auf der einen Seite ist die Anlage Teil der BV. Auf der einen Seite stellt die Anlage schützenswerte Personenbezogene Daten dar.

Gibt es hier im Forum Kollegen bzw. Kolleginnen, die hierzu Erfahrung bzw. Wissen haben? Herzlichen Dank für eure Hilfe!

Jan