Erstellt am 15.01.2009 um 10:05 Uhr von Lotte
Tom Tom,
wozu hast Du ihn denn eingeladen? Zur Sitzung?
Sorry, hab die Klammer nicht gesehen (war die schon da?). Er fehlt dann eventuell unentschuldigt bei der Sitzung. Nachladen kannst Du nur, wenn er sich abmeldet mit tatsächlichem Verhinderungsgrund (z.B. verreist).
Ihr könntet ihn fragen, ob er zurücktreten möchte.
Erstellt am 15.01.2009 um 10:43 Uhr von RAKO
Ständiges unentschuldigte Nichtteilnahme an der Sitzung ist ein grober Pflichtverstoß des BR-Mitgliedes. Danach könnt Ihr auch nach §23 BetrVg den Ausschluss des Kollegen beim ArbG beantragen. Sagt ihm das und fordert ihn noch einmal auf zu kommen oder (wie Lotte schon gesagt hat) zurückzutreten. Fruchtet das auch nicht, solltet ihr den Weg zum ArbG erwägen.
Erstellt am 15.01.2009 um 10:53 Uhr von Lotte
Rako,
hast Du auch die Klammer übersehen? Ein 23er Verfahren dürfte ihn nicht mehr jucken.