W.A.F. LogoSeminare

Geschäftsübergabe,Lohnnebenkosten bei Kug

O
orci
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,Ihr klugen Köpfe wiedereinmal brauche ich ein Paar Tipp,s was müssen wir bei einer geschäftsübergabe(vater an den sohn) als BR beachten ?wie ist es mit kündigungen nach geschäftsübergabe ? weis jemand ob bei Kug demnächst das AfA auch die lohnnebenkosten übernimmt? danke für eure hilfe,orci

3.65302

Community-Antworten (2)

K
Kölner

14.01.2009 um 15:48 Uhr

@orci Was meinst Du mit den Lohnnebenkosten?

Mit der Geschäftsübergabe ändert sich ja nichts; noch nicht mal ein BÜ findet hier statt.

O
orci

14.01.2009 um 18:16 Uhr

hallo köllner, um nicht irgentwelche steuerliche vergünstigungen zuverlierenen kann(soll) nach einer geschäftsübergabe nicht gekündigt werden .das KuG bezahlt das AfA , steuern(kv,lohnsteuer usw.) der AG.

orci

Ihre Antwort