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Fristlose Kündigung

S
slampi
Nov 2016 bearbeitet

Chefsekretärin hat fristlose kündigung ausgesprochen bekommen, da sie im großen Umfang ihr Gehalt über Jahre manipuliert hat. Der Arbeitgeber hat Strafantrag gestellt. Der Arbeitgeber bittet um Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Der BR hatte keine Möglichkeit mit der Betroffenen zu reden, möchte jedoch aufgrund des dargestellten Schadens der Kündigung zustimmen. Geht dies? Branche Bank

5.390023

Community-Antworten (23)

B
Bärbel1

14.01.2009 um 12:04 Uhr

Ja das geht!

K
Kölner

14.01.2009 um 12:33 Uhr

@slampi Das so etwas möglich ist, ist schon ausreichend von Bärbel1 beantwortet worden.

Aber mal unter uns: Wie kann so etwas passieren? Zu so einer Manipulation (wenn sie denn wirklich so stattgefunden haben soll) gehören immer zwei. Nämlich eine, die es macht und einer/eine, die es mit sich machen lässt. Demnach würde ich mich sehr schwer tun, als BR der fristlosen Kündigung zuzustimmen (was übrigens im Gesetz auch nicht vorgesehen ist).

B
BIM

14.01.2009 um 12:34 Uhr

@slampi, hatte vor 2 Monaten einen ähnlichen Fall. Aussage des Anwaltats dazu: Ob der BR hustet oder nicht interessiert das AG nicht. Im Klartext, in diesem Fall kann/soll der BR maximal Bedenken äußern. Alles andere wäre vergebene Liebesmüh. Ich betone nochmal, in so einem offensichtlichem und eindeutigen Fall! BIM

W
wölfchen

14.01.2009 um 12:53 Uhr

. . . woher jedoch weiß der BR, dass es ein offensichtlicher und eindeutiger Fall ist? Hat der BR selbst die Untersuchung geführt? Ist der BR überhaupt ein kriminalistisches Untersuchungsorgan? Kann der BR zweifelsfrei feststellen, dass nicht ein andrer MA die Manipulationen vorgenommen hat, um die Sekretärin loszuwerden? Ist nicht nach deutschem Strafrecht jeder Angeklagte so lange unschuldig, bis seine Schuld zweifelsfrei erwiesen ist? Und mit welchem Recht soll sich ein BR lange vor dem Richter und den professionellen Untersuchungsorganen wie Polizei, Kripo etc. für "schuldig" entscheiden? Und vergebliche Liebesmühe ist es allemal nicht. Im Falle der Unschuld signalisiert es der Betroffenen immerhin, dass die MA- Vertretung bis zum Schuldbeweis hinter den MA steht. Das kann auch ein positives Signal für die anderen MA sein, wenn man es denen ordentlich verklickert. . . .

K
Kölner

14.01.2009 um 12:55 Uhr

@BIM Den Anwalt wechseln! Ansonsten halte ich Deine Aussage für fatal und auch gefährlich naiv!

P
pit47

14.01.2009 um 12:59 Uhr

Hallo slampi, als BR sollte die Kollegin nicht vorverurteilen, er sollte erstmal prüfen, ob Bedenken nach § 102 Abs. 3 BetrVG vorliegen. Es gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Auch sollte weiterhin versucht werden die Kollegin zu diesen Fall anzuhören. Es gab auch in solchen Fällen schon Manipulationen durch AG`s.

B
Bärbel1

14.01.2009 um 13:07 Uhr

@all

eine "neutrale" Möglichkeit wäre hier auch mit Fristablauf zu reagieren.

B
Bergmann

14.01.2009 um 13:09 Uhr

und....

es hört sich besser an : Der Betriebsrat sieht keine Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen !!

D
DonJohnson

14.01.2009 um 14:08 Uhr

@all Also am besten gefällt mir wölfchens Antwort, davon mal ab.

@Bergmann Seit wann kann ein Gremium einer außerordentlichen Kündigung nach 102 widersprechen? Nur dann ergäbe deine Antwort Sinn.

@pit47 Eine neutrale Möglichkeit gibt es nicht wirklich. Eine Fristverstreichung könnte aber in der Tat eine gute Möglichkeit sein, da in der Regel Richter beim ArbG in solchen Fällen genau nachsehen, ob die Anhörung ok war. Ob in diesem Fall, kann ich nciht beantworten.

@Kölner wölfchen hatte den gleichen gedanken, nur genauer erklärt

@BIM Klasse. Ankläger, Anwalt und Richter in einer Person! Warum benötigen wir die, wenn das ein BR alles erledigen kann (inklusive der Beschaffung der Beweise)? Dazu sage ich besser nichts mehr!

@all Also wöfchen möchte ich gerne in meinem Gremium haben und oder wäre gerne in dem Betrieb wo er oder sie im Gremium ist... Ich sehe das genauso (schrieb es "früher" auch schon mal)

K
Kölner

14.01.2009 um 14:11 Uhr

@Don Johnson Da siehste mal, wie wenig 2 Minuten Zeitdifferenz zwischen Antwort 'wölfchen' und meiner sind. Achja... ...'wölfchen' ist übrigens fast immer ausführlicher! ;-)

D
DonJohnson

14.01.2009 um 14:13 Uhr

@Kölner Wer nicht, außer vielleicht der von Gestern mit den zwei Wörtern...? ;-)))

http://www.br-forum.de/index.php?purl=/showquestion.html&qid=26676&qpage=&nav=all&theme=&keyword=&wikiarticle=

W
wölfchen

14.01.2009 um 15:13 Uhr

@ Don Johnson, Du wärst mir auch wesentlich sympathischer in unserem BR, als einige der jetzt da rein gewählten Arbeitnehmerverräter. Zu unserem Glück sind die nicht in der Überzahl . . . @ kölner, der erste, der mir BR-mäßig auf die Sprünge geholfen hat, der gab auch immer so kurze knappe Denkanstöße, wie Du. Mir hats geholfen, 8 anderen im Gremium nicht. Denen muss man alles mundgerecht aufbereiten und aus dieser Erfahrung mit diesem hohen Prozentsatz bin ich stets um Verständlichkeit bemüht, falls noch mehrere, wie die 8 anderen hier mitlesen ;-)

K
Kölner

14.01.2009 um 15:19 Uhr

@wölfchen, Don Johnson ...irgendwie ist das ja schon recht witzig: Da lebt - laut einem Kabarettisten namens K. Beikircher - der Kölner an und für sich in einer ständigen Logorrhoe (und das im Zeitalter der Wortinflation!) und ihr seht mich als Minimalisten.

Jetzt meine Frage an mich: Bin ich wirklich gebürtiger Kölner? Ich werde mich erkundigen - stay tuned! ;-)

S
slampi

14.01.2009 um 15:19 Uhr

Zur Ergänzung: Es wurde seit 2004 an monatlich das doppelte an Gehalt in Form von "geleisteten" überstunden abgerechnet über die Sekretären die gleichzeitig für Gehälter und Arbeitszeiten zuständig war (die Arbeitszeitverstöße wurden nicht bemerkt, da sie in dem Unfang nie im Hause war). Das noch jemand mit drin hängt Revision Buchhaltung ect. wird jetzt eh geprüft. Jedenfalls wurden die Überstunden an Bank-/Feiertagen Wochenenden also über eine 7 Tage Woche über 10 Std. täglich abgerechnet. Der Fall stellt sich also sehr eindeutig da. Die nächste Karibikreise war schon gebucht für dieses Jahr! Wieso nicht zustimmen?

K
Kölner

14.01.2009 um 15:28 Uhr

@slampi Dann würde ich auch noch den ein oder anderen Kollegen kündigen wollen. 'seit 2004'...wahnsinn

D
DonJohnson

14.01.2009 um 16:24 Uhr

@Kölner Das meinen wir ja nur im Sinne der Ausführlichkeit, nicht des Sinns ;-))) Seine Herkunft sollte man dennoch erforschen. Du glaubst gar nciht, was da alles zu Tage kommen kann... (ist kein Bezug auf mich, dennoch habe ich Erfahrung deamit sammeln dürfen)

@wölfchen Oh, nunja, soooo lieb war das jetzt ja nicht wirklich ausgedrückt :-( Aber ich denke ich weiß was du meinst ;-)))

@slampi Na, wer da gepennt hat, dass das erst jetzt auf fällt - stimmt ihr dieser ordentlichen Kündigung auch zu? Na immerhin ist das ja wohl Arbeitsverweigerung! Solltet ihr euern AG vielleicht darauf hinweisen? Nunja, ihr seid doch Ankläger, Beweisbeschaffer, Anwald und Richter in einem - Also wenn es so ist, finde ich sollte eine BR Polizei gegründet werden... Das wäre doch was, Du mit Trillerpfeife im Mund und Hut auf dem Kopf. Den Strafmaßnahmenkatalog macht auch das Gremium, da der AG ja eh unfähig ist. Ach und bitte das Gremium nicht vergessen - das muß auch (dann aber nach 103) fristlos gekündigt werden! Die haben sich nciht an ihre Pflichten gehalten was ja gar nciht geht, da der AG sich auf ihn verläßt! Ich spiele auf die 7 TAGE WOCHE MIT JE 10 STUNDEN an. Wer außer der BR hat die genehmigt? Wer hat auf die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen geachtet? Ok, eigentlich wohl ein Fall für den 23er, ABER bei euch, wer weiß, sollte der AG sich jeden einzeln vornehmen nach 103!

Klasse, es gibt noch immer Gremien, die nicht drauf achten wer wann wieviel Überstunden macht - lach - aber wissen dass das was der AG sagt richtig ist und die Kollegin gefeuert werden muß!!!

Super Einstellung einer Arbeitnehmervertretung!!!

Klasse - sorry, aber euch will ich bei uns nciht haben, nicht mal im Ansatz!!!

Aber mal im ernst - ach nee, das ist mir echt zu doof - sorry

S
slampi

14.01.2009 um 16:51 Uhr

Don Johnson Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Lies einmal richtig, hier wurden Überstunden abgerechnet die es offiziell nicht gab!!! Diese hat sie selbst abrechnen lassen, da sie für Gehälter zuständig war. Es wurden Unterschriften und Urkunden gefälscht. Es geht um mehrere hunderttausend Euro, die beweise liegen uns vor.

Wie oft hattest Du so einen Fall???

Bisher hatten wir brauchbare Antworten in diesem Froum aber Du scheinst gerne Sprüche und unbrauchbares zu verfassen. Dich möchten auch keiner im Gremium haben.

D
DonJohnson

14.01.2009 um 17:00 Uhr

@slampi Ach und seit dem ich dabei bin nciht mehr? Lass es. Werde erwachsen und denkle nach. Es muß genügend Leuten aufgefallen sein auch dem BR. Wenn sie die Überstunden abrechnet, erscheinen sie in der Auflistung die ihr vom AG bekommt - ach ihr bekommt ja keine... genau... tja, dann sollte man sich vielleicht darüber mal Gedanken machen.

Und schon wieder trifft es zu, dass wenn vernünftig miteinander gearbeitet wird, der AG davon profitieren kann - vom BR

Die Beweise liegen vor - klasse von wem zusammen getragen von wem eventuell gefälscht?

UND MEHRERE HUNDERTTAUSEND FALLEN NICHT AUF SEIT 2004? Cool, da will ich auch hin. Ich bin mit weniger zufrieden - nun denn, laßt uns die Spiele beginnen!!!

S
Slampi

14.01.2009 um 17:20 Uhr

Don Johnson

Setzen SECHS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Kannst Du oder willst Du es nicht verstehen.

Dem BR der GF usw. lag nichts vor...... Und wer noch mit drin hängt wird geprüft z.Z. Weis nicht wie Ihr Organisiert seit bei uns läuft es leicht anders.

Übrigens ist Sie unter Ihrer Anschrift nicht mehr aufzufinden!!!! und welchen Fehler hat der BR jetzt gemacht????

Man kann auch zuviel ans gute im glauben, träum weiter... es gibt auch kriminelle Menschen. Willkommen im leben.

Aber lassen wirs, bringt nix mit Dir.

W
wölfchen

14.01.2009 um 22:35 Uhr

. . . wie schön, dass es BR gibt, die wissen, wer zu den anständigen und wer zu den kriminellen Mneschen gehört . . .

P
Peanuts

14.01.2009 um 22:59 Uhr

"Der Arbeitgeber bittet um Zustimmung zur fristlosen Kündigung. Der BR hatte keine Möglichkeit mit der Betroffenen zu reden, möchte jedoch aufgrund des dargestellten Schadens der Kündigung zustimmen. Geht dies? "

Ja, das geht!

Wenn der BR auf Grund der vorgelegten Unterlagen zu der Auffassung kommt, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, vertrete ich die Meinung, dass ein BR auch in der Lage sein muss, Stellung zu beziehen!

R
Ranger

15.01.2009 um 19:54 Uhr

Wusste nicht, das eine Chefsekretärin für die Gehälter zuständig ist. Dacht bisher immer das dies die Aufgabe der Sachbuchhaltung/Lohnbüro sei. Und was ist, wenn in dem PC-Programm ein Fehler ist? War bei uns mal der Fall, der Rechner hat alles doppelt gewertet. Ist aber bereits im Folgemonat aufgefallen.

D
DonJohnson

15.01.2009 um 20:06 Uhr

@all Hmmm, ist es nciht das was ich irgendwie als hirngespinste hatte? Wem ist es warum auch immer nciht aufgefallen? Also ganz ehrlich, wenn sowas über Jahre funktioniert, möchte ich kein Kunde dieser Bank sein...

Dass ich ne 6 bekommen habe von einem BRM, welches der fristlosen Kündigung eines AN zustimmt, nun, damit kann ich leben - sogar sehr gut. Hänge ich mir als Auszeichnung übers Bett, ganz ehrlich!!!

@peanuts Du warst soooo gut die letzte Zeit, hier hast du wohl nciht richtig gelesen - oder wolltest nicht - keine Ahnung. Wieso?

@Ranger Danke für die Hilfe, lag ich soooo weit nciht daneben, gell?

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