hallo,
Wir haben folgendes Problem. Einem AN wurde zum 31.12.07 fristlos und behelfsmäßig zum 31.01.08 ordentlich gekündigt. Der AN hat die fristlose angenommen, nicht geklagt und sich bei der Arge gemeldet. Als er zu hören bekam, das er 3 Monate Sperre erhalten wird, tauchte er wieder beim AG auf und bittete um ordentliche Kündigung. Der AG will so sozial sein und die fristlose, aber bereits getätigte Kündigung zurücknehmen, mit der Auflage, das der AN auf Klage schriftlich verzichtet. Er ist der Auffassung, der BR ist nicht mehr einzubeziehen und will es so machen. Der AN soll für den Januar unbezahlten Urlaub nehmen.

Wir als BR sind anderer Auffassung, da die fristlose schon in Kraft getreten ist, und das den anderen Kollegen gegenüber auch nur gerecht ist.