W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Außerordentliche Mitarbeiterversammlung - Informationspflicht der Geschäftsführung an den Betriebsrat / WA-Ausschuß

S
SL
Nov 2016 bearbeitet

Laut Information durch unsere Personalleitung an den Betriebsrat soll es nächste Woche Dienstag eine Mitarbeiterversammlung geben, in der erforderliche Maßnahmen zum Fortbestehen unseres Unternehmens bekannt gegeben werden. Der Betriebsrat soll 1 Stunde vor Bekanntgabe von den anstehenden Maßnahmen informiert werden. Eine gesonderte Information an den Wirtschaftsausschuß erfolgt nicht.

Haben wir eine rechtliche Möglichkeit die Geschäftsführung zu zwingen, uns rechtzeitiger zu Informieren?

4.48701

Community-Antworten (1)

K
Kölner

14.01.2009 um 12:53 Uhr

@SL Nö, habt Ihr nicht - schon gar nicht in der Kürze der Zeit. Das wiederum ist doch ein prima Aufhänger um die Arbeit Eures offensichtlich nicht funktionierenden WA wesentlich zu verbessern, denn sonst wüsstet Ihr (hoffentlich) bereits seit einiger Zeit, wie eine Fortführung der Geschäfte unter welchen Bedingungen stattfinden können wird.

Auf der MA-Versammlung würde ich aber keinen Hehl aus der komischen Informationspolitik des AG machen.

Ihre Antwort