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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsversammlung:/.Mitarbeiterversammlung

B
Banana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und ein frohes Neues...... die Ereignisse in unserer Firma sind allerdings nicht so Freude erregend. Wir als BR haben heute durchgesetzt das die Firmenleitung uns endlich Informationen über den Standortwechsel gibt. Es soll am 09. Feb in ein ca 70km entferntes Lager gezogen werden. Jetzt möchte die Geschäftsleitung eine Mitarbeiterversammluung am Montag veranstalten. Eigentlich würde der BR gerne zu einer Betriebsversammlung einladen, damit wir die Mitarbeiter vorher informieren können das keiner eine Zusage oder Absage an die Geschäftsführung macht. Die Geschäftsführung meinte das wir nicht das Rechtr dazu hätten, da es eine Mitarbeiterversammlung und keine Betriebsversammlung wäre. Meine Frage gibt es da Unterschiede und was können wir in der Kürze unternehmen?

Für Eure Hilfe bedanke ich mich schonmal.

8.79602

Community-Antworten (2)

BT
betriebliche trübung

03.01.2008 um 21:19 Uhr

wenn der ag eine versammlung für seine arbeitnehmer durchführen will, ist das seine angelegenheit.

ausserdem würde ich mir das ganz genau überlegen, ob eine so kurzfristige und damit sehr wahrscheinlich nicht besonders gut vorbereitete betriebsversammlung überhaupt eine gute idee ist. wartet lieber die informationen des ag ab (solltet ihr aber auch parallel anfordern!), sammelt und klärt die fragen der arbeitnehmer, die sicherlich entstehen, steckt den sozialen rahmen mit dem ag ab und dann ab die luzie mit einer späteren betriebsversammlung.

auf diese vorgehensweise lässt sich auch gut im nachgang zu der mitarbeiterversammlung des arbeitgebers eine br-info an die kollegen eingehen (müssen zuerst x, y un z mit ag klären, weitere infos folgen sobald diese vorliegen).

DB
Der Biber

03.01.2008 um 22:12 Uhr

@Banana

"Die Geschäftsführung meinte das wir nicht das Recht dazu hätten"

Ihr habt sehr wohl das Recht und sogar die Pflicht die MA zu informieren. Und das Recht jederzeit eine außerordentliche Betriebsversammlung einzuberufen habt Ihr allemal (§43 BetrVG)! Wenn der AG nicht möchte das Ihr statt seiner MA-Versammlung eine Betriebsversammlung einberuft, dann macht doch die Betriebsversammlung gleich im Anschluss, vieleicht lenkt Euer AG dann ein! Ihr solltet Euren Kollegen dann allerdings auch etwas zu sagen haben, sonst macht das keinen Sinn. Im übrigen hätte der AG den BR schon viel früher informieren müssen (§90 BetrVG), aber das hilft Euch jetzt sicher auch nicht mehr.

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