Begleitung einer MAin zum Integrationsamt - erlaubt im Rahmen der BR-Tätigkeit?
Hallo. Eine Kollegin mit 100% GdB kann teilweise die ihr zugewiesenen Tätigkeiten aufgrund ihrer Behinderung nicht (mehr) durchführen. Der Personaler teilte ihr mit, man habe keine Alternative, obwohl gerade eine ältere MAin in Rente geht. Das Arbeitsvolumen dieser Stelle würde ca. dem der behinderten MAin entsprechen. Laut Personaler soll diese Stelle nicht wieder besetzt werden. Der zuständige Abteilungsleiter will sie aber besetzt wissen. Tatsächlich fallen die Aufgaben auch nicht weg, da es sich um Aufträge des Bundes handelt und diese noch lange laufen. Die behinderte Kollegin möchte sich nun an das Integrationsamt wenden. Sie hat mich gebeten, sie dorthin zu begleiten. Darf ich das im Rahmen meiner BR-Tätigkeit? Und muss ich meinem AG sagen, wohin ich gehe? Vorerst soll er ja noch nichts davon wissen - ja nach dem, was beim Integrationsamt heraus kommt....
Community-Antworten (3)
13.01.2009 um 16:10 Uhr
Habt ihr keine Schwerbehindertenvertretung? Wenn doch, warum wird diese hier nicht aktiv?
13.01.2009 um 16:13 Uhr
Hallo see-see,
wenn Du, falls es so ist, freigestellter BR bist, brauchst Du dem AG nicht mitteilen, was Du gerade machst (vom Inhalt her). Es muß sich nur um BR-Arbeit handeln. Auch die Abmeldung bei Vorgesetzten entfällt. Wenn Du nicht freigestellt bist, mußt Du dich nur abmelden und es muß sich um BR-Arbeit handeln. Und ich denke mal, dass ist es in deinem Fall auch. Der BR ist nun mal auch für Wiedereingliederung von AN´s und für die Beschäftigungssicherung zuständig. Und wenn dich eine MA bittet, im Rahmen deiner Aufgaben zu handeln und zu begleiten, dann kannst Du das ohne Vorbehalt machen.
@Uschi66
Vielleicht haben sie dort keine Schwerbehindertenvertretung. Wir haben auch keine, auch keine JAV, obwohl wir Azubis haben. MfG
Rapper22
14.01.2009 um 20:37 Uhr
@Uschi66 Nein, wir haben keine Schwerbehindertenvertretung
@Rapper22 Danke, das macht mich etwas sicherer.
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