Erstellt am 20.02.2007 um 17:18 Uhr von Lotte
Dr. Schiwago,
m.E. muss der AG beim IA und beim Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung einholen, bevor er kündigen kann.
Erstellt am 20.02.2007 um 19:49 Uhr von Dr. Schiwago
Hi Lotte!
Das ist richtig, mit denen habe ich auch gesprochen. Allerdings sagt der AG, dass eine andere Stelle im Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Jetzt sagt das Integrationsamt: "Da kann man nichts machen"! Ich finde die machen es sich etwas einfach....kampflos gebe ich nicht auf....aber wo fange ich an zu kämpfen?
Erstellt am 20.02.2007 um 19:55 Uhr von Kölner
@Dr. Schiwago
Du willst kämpfen?
Dann kläre die Kollegin mal auf und rate Ihr zu einer KüSch-Klage! Dann hast Du Deinen Kampf zuende geführt...
...es sei denn, Du bist der Vater des Kindes - dann dauerte der "Kampf" länger! :-)
Erstellt am 20.02.2007 um 20:14 Uhr von sphinx
Hei Doc,
wahrscheinlich bekomme ich gleich Haue... aber wie wärs damit:
(vor der Klage )
mit dem gütlichen Angebot an den AG, den Arbeitsplatz/ eine Umsetzung ruhen zulassen, bis die Elternzeit zu Ende ist. Evt. haben sich bis dahin die (Umsetzungs) Möglichkeiten vergrössert...
... und im Moment wäre evt. ein "Beschäftigungsverbot (bis zur Entbindung)" durch
den Frauenarzt sinnvoll zum Schutz der Schwangeren...:-)
Viel Glück!
Erstellt am 20.02.2007 um 21:03 Uhr von Fayence
"Integrationsamt erwartet Stellungnahme von der MA."
Dr. Schiwago,
ich kann Deinen Angaben nicht entnehmen, dass diese Stellungnahme der Kollegin bereits erfolgt ist! Die würde ich doch glatt unter Zuhilfenahme eines Anwalts liefern wollen.
Wurde überhaupt der Integrationsfachdienst bemüht?
Erstellt am 21.02.2007 um 20:17 Uhr von Dr. Schiwago
Die Stellungnahme ist noch nicht erfolgt. Habe heute mit einem Anwalt darüber gesprochen. Der sagt, dass es zweitrangig ist und nur vorgeplänkel. Erst wenn die Kündigung ausgesprochen ist kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.
@Fayence: Was ist der Integrationsfachdienst?
Erstellt am 21.02.2007 um 20:32 Uhr von Fayence
Toller Anwalt! Schlauer Anwalt! Die Antwort mit der KschKlage hätte jeder Depp geben können...
Erstellt am 21.02.2007 um 21:25 Uhr von Schiwago
Deine Ironie ist verletzend.
Erstellt am 22.02.2007 um 08:26 Uhr von Fayence
Dr. Schiwago,
Ironie findet man zwischen den Zeilen und meine obige Antwort war mit Sicherheit NICHT ironisch gemeint!
Ich denke, es geht darum, eine Kündigung dieser Kollegin zu verhindern???!!! Dann fange ich als Anwalt doch nicht erst bei der Kündigungsschutzklage an und bezeichne die Stellungnahme des AN als zweitrangig! Hier werden erste Weichen gestellt.
Denk mal drüber nach!
Erstellt am 24.02.2007 um 00:25 Uhr von sphinx
Dr. Schiwago,
äh, ich bin etwas irritiert....
du möchtest kämpfen und empfindest schon Fays angebliche Ironie verletzend??
.......???