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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung trotz Schwangerschaft?

DS
Dr. Schiwago
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forumteilnehmer! Es stellt sich folgendes Problem für eine Angestellte in der Altenpflege: Der Teilbereich einer kirchlichen Einrichtung soll geschlossen werden. Grund: Unrentabel! Patienten bzw. Bewohner werden umquartiert. Alle 5 MA sollen entlassen werden. Eine der MA weist einen Behinderungsgrad von 60% (Schwerhörigkeit) nach. Zudem ist eine Schwangerschaft bei dieser MAin diagnostiziert, die vor der Bekanntgabe der Schliessung gemeldet wurde. Integrationsamt und Gewerbeaufsicht ist über den AG informiert und es wird um eine Zustimmung zu der Kündigung der Schwangeren gebeten. Integrationsamt erwartet Stellungnahme von der MA. AG gibt Informationen über einen RA an MAin weiter. Stimmung ist auf einem Tiefpunkt. Angeblich gibt es keine weitere Verwendung für die Behinderte. Was sollen wir machen? Wie kann man um einen Arbeitsplatz kämpfen, wenn man doch erst in Mutterschutz und Erziehungsurlaub geht?

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Community-Antworten (10)

L
Lotte

20.02.2007 um 18:18 Uhr

Dr. Schiwago, m.E. muss der AG beim IA und beim Gewerbeaufsichtsamt die Zustimmung einholen, bevor er kündigen kann.

DS
Dr. Schiwago

20.02.2007 um 20:49 Uhr

Hi Lotte! Das ist richtig, mit denen habe ich auch gesprochen. Allerdings sagt der AG, dass eine andere Stelle im Unternehmen nicht zur Verfügung steht. Jetzt sagt das Integrationsamt: "Da kann man nichts machen"! Ich finde die machen es sich etwas einfach....kampflos gebe ich nicht auf....aber wo fange ich an zu kämpfen?

K
Kölner

20.02.2007 um 20:55 Uhr

@Dr. Schiwago Du willst kämpfen? Dann kläre die Kollegin mal auf und rate Ihr zu einer KüSch-Klage! Dann hast Du Deinen Kampf zuende geführt... ...es sei denn, Du bist der Vater des Kindes - dann dauerte der "Kampf" länger! :-)

S
sphinx

20.02.2007 um 21:14 Uhr

Hei Doc,

wahrscheinlich bekomme ich gleich Haue... aber wie wärs damit:

(vor der Klage ) mit dem gütlichen Angebot an den AG, den Arbeitsplatz/ eine Umsetzung ruhen zulassen, bis die Elternzeit zu Ende ist. Evt. haben sich bis dahin die (Umsetzungs) Möglichkeiten vergrössert...

... und im Moment wäre evt. ein "Beschäftigungsverbot (bis zur Entbindung)" durch den Frauenarzt sinnvoll zum Schutz der Schwangeren...:-)

Viel Glück!

F
Fayence

20.02.2007 um 22:03 Uhr

"Integrationsamt erwartet Stellungnahme von der MA."

Dr. Schiwago,

ich kann Deinen Angaben nicht entnehmen, dass diese Stellungnahme der Kollegin bereits erfolgt ist! Die würde ich doch glatt unter Zuhilfenahme eines Anwalts liefern wollen.

Wurde überhaupt der Integrationsfachdienst bemüht?

DS
Dr. Schiwago

21.02.2007 um 21:17 Uhr

Die Stellungnahme ist noch nicht erfolgt. Habe heute mit einem Anwalt darüber gesprochen. Der sagt, dass es zweitrangig ist und nur vorgeplänkel. Erst wenn die Kündigung ausgesprochen ist kann eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden.

@Fayence: Was ist der Integrationsfachdienst?

F
Fayence

21.02.2007 um 21:32 Uhr

Toller Anwalt! Schlauer Anwalt! Die Antwort mit der KschKlage hätte jeder Depp geben können...

S
Schiwago

21.02.2007 um 22:25 Uhr

Deine Ironie ist verletzend.

F
Fayence

22.02.2007 um 09:26 Uhr

Dr. Schiwago,

Ironie findet man zwischen den Zeilen und meine obige Antwort war mit Sicherheit NICHT ironisch gemeint!

Ich denke, es geht darum, eine Kündigung dieser Kollegin zu verhindern???!!! Dann fange ich als Anwalt doch nicht erst bei der Kündigungsschutzklage an und bezeichne die Stellungnahme des AN als zweitrangig! Hier werden erste Weichen gestellt.

Denk mal drüber nach!

S
sphinx

24.02.2007 um 01:25 Uhr

Dr. Schiwago,

äh, ich bin etwas irritiert....

du möchtest kämpfen und empfindest schon Fays angebliche Ironie verletzend??

.......???

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