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Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit?

E
elternzeitlerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Eine Arbeitnehmerin hat beim Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit eingereicht und befindet sich nun im 1. Jahr der Elternzeit. Nun möchte sie dennoch 1 Tag/Woche wieder bei dem selben Arbeitnehmer arbeiten.

Hat sie darauf einen gesetzlichen Anspruch?

Danke

5.08804

Community-Antworten (4)

K
Kölner

13.01.2009 um 11:00 Uhr

@elternzeitlerin Ne. Hat sie nicht...

K
kallinrw

13.01.2009 um 13:05 Uhr

Ebenso wie an den Beginn ist der Arbeitnehmer an das angekündigte Ende der Elternzeit gebunden. Vorzeitig endet die Elternzeit grundsätzlich nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. In Ausnahmefällen kann allerdings eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zustimmung bestehen .

P
pit47

14.01.2009 um 10:02 Uhr

Hallo elternzeitlerin, die Kollegin darf bis zu 30 Stunden in der Woche in der Elternzeit arbeiten. Wenn nicht bei dem alten AG, dann bei einem anderen AG.

K
Kölner

14.01.2009 um 10:05 Uhr

@pit47 Das ist jetzt interessant: Eine Antwort auf eine nicht gestellte Frage.

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