AV endet automatisch mit 65 Jahren?
Hallo zusammen,
in unseren alten AV's steht noch drin, das der AV mit dem 65. Lebensjahr des AN endet. Selbstverständlich verlängert sich dieser nach den heute gültigen Gesetzen entsprechend bis das Rentenalter erreicht ist.
Nun habe ich aber eine Kollegin, die 65 Jahre wird, die Rentenzeiten voll hat, die aber noch nicht in Rente gehen will, weil sie lieber noch weiter arbeiten möchte.
Der AG will sie auf jeden Fall loswerden und ihr zum Tag X eine Kündigung aussprechen. Kann mir jemand weiterhelfen??
Grüße Moritz
Community-Antworten (3)
13.01.2009 um 09:56 Uhr
@moritz Schlechte Karten für die AN. Das BAG sah am 18.06.2008 in seinem Urteilstext eine solche Klausel für vereinbar mit dem AGG und Art 12 Abs. 1 GG.
13.01.2009 um 13:20 Uhr
@ moritz
Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z. B. des 65. Lebensjahres, endet, wurden vom BAG früher rechtlich als auflösende Bedingungen qualifiziert. Diese Rechtsprechung (des Zweiten Senats) hat der für Befristungsfragen heute ausschließlich zuständige Siebte Senat des BAG inzwischen ausdrücklich aufgegeben. BAG, Urteil v. 14.8.2002, 7 AZR 469/01.
Einzelvertragliche oder tarifliche Altersgrenzen, die auf die (Regel-)Altersgrenze von (derzeit) 65 Jahren bezogen sind, sind regelmäßig rechtswirksam, wenn der Arbeitnehmer durch den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert ist.
Somit besteht für deine Kollegin kein Rechtsanspruch weiter zu Arbeiten, wenn der AG nicht zustimmt.
14.01.2009 um 08:33 Uhr
@alle, der Arbeitsvertrag der Kollegin endet mit dem Erreichen der Altersgrenze ohne das eine Kündigung des AG notwendig ist
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