Übergangsmandant §21a - ja oder nein?
Hallo zusammen,
wir sind einne Firmengruppe aus 5 Schwesterunternehmen + 1 Mutter "Holding". In allen Unternehmen bestehen Betriebsräte.
Betrieb A besteht aus zwei Abteilungen 1 + 2. In Betrieb A gibt es einen Betriebsrat bestehend aus drei Mitgliedern.
Zum Jahreswechsel wurde der Teil 2 in die Schwesterbetriebe B + C + D eingegliedert. Mit dieser Maßnahme sind unser Betriebsratsvorsitzender und ein weiteres Mitglied nicht mehr im Betrieb A beschäftigt sondern nun im Betrieb B angestellt. Betrieb B hat bisher einen BR aus Mitgliedern und nach der Neuwahl sieben Mitglieder.
Sind der bisherige BR-Vorsitzender und das Mitglied weiterhin im BR für Betrieb A zuständig im Sinne des §21a bis zur Neuwahl des BR?
Community-Antworten (5)
05.02.2020 um 17:59 Uhr
Hast Du den § 21 a mal gelesen?
06.02.2020 um 08:24 Uhr
Betrieb A 3 Mitgleider - BRV + BRM wechseln den Betrieb und scheiden damit aus dem BR aus. In Betrieb B sind sie nicht gewählt und damit auch nicht im BR des Betriebes B.
In Betrieb A rücken 2 E - BRM in den BR nach. Gibt es keine 2 E BRM, hat der Betrieb A unverzüglich 'Neuwahlen einzuleiten.
In Betrieb B ändert sich "erst einmal nichts in der Zusammensetzung des BR bis zur nächsten Wahl
06.02.2020 um 11:07 Uhr
Hast Du den § 21 a mal gelesen? Mehr als einmal.
Ich interpretiere das Gesetz "Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter" --> Der BR bleibt zuständig "soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen" --> Das erfüllen wir. "und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat)." --> Soll heißen, gehen die Mitglieder des BR in die aufnehmende Firma über und es gibt dort einen BR, dann erlischt das Mandat in der alten Firma?
Da ich nun als einziger BR-Mitglied im Betrieb A verbleibe, habe ich das "Übergangsmandat"?
06.02.2020 um 11:23 Uhr
Da ich nun als einziger BR-Mitglied im Betrieb A verbleibe, habe ich das "Übergangsmandat"?
Hatte ich doch geschrieben!
Die beiden die jetzt in Betrieb B sind - sind in Betrieb A aus dem BR ausgeschieden, da dort nicht mehr AN. Du bleibst über - Gibt es Ersatzmitglieder rücken die auf bis der BR wieder sein Stärke von 3 Mitgliedern hat. Gibt es keine 2 E-BRM, behält der Rest (also DU + evtl. 1 Nachrücker) den BR mit Übergangsmandat, und habt unverzüglich (ohne schuldhafte Verzögerung) eine Neuwahl einzuleiten.
06.02.2020 um 12:43 Uhr
"... UND nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat)."
Die Betriebsteile werden doch in einen Betrieb mit BR eingegliedert, so wie ich Dich verstehe. Da diese (und-verknüpfte) Bedingung nicht erfüllt ist, hat der BR auch nicht die Geschäfte für die ihm bisher zugeordneten Betriebsteile fortzuführen. Es gibt kein Übergangsmandat! Wozu auch? Was sollte denn dann der Sinn dieses Übergangsmandates sein?
Infolge dieser Betriebsspaltung sind auch keine Neuwahlen durchzuführen. Nur dadurch dass der abgebende Betrieb BRM verliert und diese auch nicht mehr durch Ersatzmitglieder ersetzen kann, werden Neuwahlen fällig. Beim aufnehmenden Betrieb ist dann zwei Jahre nach dem letzten Wahltermin zu prüfen ob die Belegschaftsstärke soweit zugenommen hat, dass Neuwahlen notwendig sind.
Ein Übergangsmandat gibt es hier aber nicht! Das ergäbe ja auch keinen Sinn.
Verwandte Themen
Arbeitszeitgesetz § 3 oder § 21a
Hallo Kollegen, uns beschäftigt derzeit das ArbeitszeitGesetz. Folgte Sache: Wir sind hauptsächlich in der Montage beim Endkunden verantwortlich. Unsere Transportmitteln sind LKW 12t ,7,5t u.3,5t so
Verschmelzung Tochter mit Mutter GmbH und die Auswirkung auf den Betriebsrat
Hallo zusammen, hier mal eine Frage für Experten. Ich bin Betriebsratsvorsitzender in der Mutter GmbH. Die Tochter GmbH soll zum 31.08.2023 mit uns (Mutter GmbH) verschmelzen. Mutter (167 Mitarbeiter)
Übergangsmandat - Anzahl der BRM
Hallo, eine kleine Frage zur Betriebszusammenlegung. Unserem Betrieb wird ein anderer Betrieb des Unternehmens angegliedert, bzw. zusammengelegt (Zuzug ins gleiche Gebäude, etc). Soweit geklärt i
Mandatsverlust durch Betriebsübergang?
Hallo BR-Kollegen, Situation: Unser bundesweiter Betrieb/Unternehmen ist mittels eines Tarifvertrages in mehrere regionale BRs aufgeteilt (§3 BetrVG). Ein Geschäftsbereich, der in allen Regionen A
Betriebsverfassungsgesetz
Kleine Anfrage zum Paragraph 21a Betriebsverfassungsgesetz Am 1.7.2019 wurde meine Firma mit einer anderen Firma zusammengelegt sprich verschmolzen. In beiden Firmen war für die Belegschaften je ein