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Arbeitssicherheit - Was sind die Möglichkeiten, den Arbeitssicherheitsbeauftragten in Aktion zu bringen?

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Languste
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an euch alle, kann mir jemand sagen, inwieweit der Arbeitssicherheitsbeauftragte (wir haben einen, 1000 Mitarbeiter) dafür zuständig ist, sich um die nötigen Dinge wie z.B. Schutzkleidung für die Mopedfahrer, Sicherheitsschuhe für andere Kollegen usw. zu kümmern? Der Herr, der das bei uns macht, ist außerdem noch für den Datenschutz zuständig und eigentlich nur anwesend, damit unsere Oberen sagen können, sie haben einen. Viel passieren tut da nix. Er behauptet, sie würden ihn bremsen. Ich denke eher, er hat Angst, dass er bei zuviel "Aktion", gefeuert wird. Was sind die Möglichkeiten? Vielen Dank

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Community-Antworten (9)

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ridgeback

12.01.2009 um 21:03 Uhr

@Languste, der Sicherheitsbeauftragte hat eigentlich nur darüber zu wachen ob die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden und gegebenenfalls den AG auf Mißstände hinzuweisen. Er hat keine Weisungsbefugnis oder Aufsichtsfunktion. Für Deine Probleme ist der Arbeitsschutzausschuss zuständig. Oder habt ihr keinen?

L
Languste

12.01.2009 um 21:36 Uhr

...doch aber frag mich mal, ob und wann die sich treffen????

K
Kölner

12.01.2009 um 22:18 Uhr

@ridgeback Der 'Arbeitssicherheitsbeauftragte' wäre tatsächlich auch nicht mein Ansprechpartner. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Ex-FaSi, heute SiFa) wäre da opportuner.

@Languste Wann trifft sich der ASA?

R
ridgeback

12.01.2009 um 22:26 Uhr

@Languste, da 2 BRM im Arbeitsschutzausschuss vertreten sein müssen, würde ich denen mal ein bischen Dampf machen. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten; er tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und setzt sich zusammen aus:

  • dem Arbeitgeber oder einem Beauftragten,
  • zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
  • den Betriebsärzten,
  • den Fachkräften für Arbeitssicherheit,
  • den Sicherheitsbeauftragten.
R
ridgeback

12.01.2009 um 22:29 Uhr

@Kölner, stimmt, nur oft sind diese nicht im Betrieb. Sind sehr oft externe. Deshalb besser BR ansprechen.

L
Languste

12.01.2009 um 22:30 Uhr

@all Die Fachkraft für Arbeitssicherheit macht gar nix, außer mal ne Unterweisung.

A
Akira

12.01.2009 um 23:51 Uhr

Languste

Bist Du Dir da sicher? Frage mich gerade was euer Fasi mit der Schutzkleidung für Mopedfahrer am Hut hat. Mit der Versorgung der Sicherheitsschuhe sind bei Dir die Führungsverantwortlichen , Meister, Vorarbeiter ect. im Boot. Diese haben die Aufgabe sich darum zu kümmern, ist bei Dir wahrscheinlich so von der GF deligiert. PSA wird zu Verfügung gestellt?

L
Languste

13.01.2009 um 06:44 Uhr

@all Es ist so, dass sie den Fahrern zwar logischerweise einen Helm zugestehen, ansonsten aber gerade mal zu Handschuhen bereit sind. Nun hat die Berufsgenossenschaft aber gesagt, dass auch Wetterfeste Kleidung dazu gehört. Wie gehen wir da am besten weiter vor?

A
Akira

13.01.2009 um 13:13 Uhr

Hallo Languste Pöstler?

Was die BG meint ist Wetterschutzkleidung: Eurer AG müsste dazu eine Gefährdungsbeurteilung gemacht haben,

Hier ein Auszug aus der:

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften - BGV ¨ A1 - Grundsätze der Prävention

04/2005

§ 23 Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens

Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnamen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen oder erforderlichenfalls persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.

Vor dem Einsatz von Schutzkleidung ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um geeignete Kleidung auswählen zu können. Die "BG-Regeln Einsatz von Schutzkleidung" enthalten eine Checkliste für die Auswahl.

Wetterschutzkleidung dient dazu, die Beschäftigten gegen Nässe, Wind und Umgebungskälte bis -5 °C zu schützen. Sie muss bei Arbeiten im Freien zur Verfügung gestellt werden, wenn Gesundheitsgefahren auf Grund der Witterung bestehen und der Arbeitsplatz nicht wetterfest gemacht werden kann. Zur Wetterschutzkleidung zählt Regenbekleidung, z. B. Überziehjacke, -mantel, -hose, Schutzgummistiefel. Gegen Unterkühlung schützt Winterschutzkleidung, z. B. ein zweiteiliger Winterschutzanzug, kälteisolierende Sicherheitsschuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz. Regen- und Winterschutzkleidung kann mit Warnkleidung kombiniert werden. Wetterschutzkleidung ist entweder aus wasser- oder wasserdampfundurchlässigen Kunststoffen oder aus kunststoffbeschichteten Geweben gefertigt. Mehrschichtige Laminate mit speziellen wasserdampfdurchlässigen Membranen oder mikroporöse Beschichtungen sowie Schweißabsorber erhöhen den Tragkomfort. Außerdem sollte Wetterschutzkleidung Lüftungsöffnungen zur Abgabe von Wasserdampf besitzen.

*Nun hat die Berufsgenossenschaft aber gesagt, dass auch Wetterfeste Kleidung dazu gehört. * Wem hat Sie das gesagt? War eine Begehung? Habt Ihr den Bericht dazu? Gibt es einen Betriebsarzt? Habt ihr einen ASA?

Wie wurde das denn bisher gehändelt?

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