Teilzeitwechsel wieder auf 50 % zurücksetzen - nur im beiderseitigen Einvernehmen?
Hallo zusammen, eine Kollegin hatte bis September 2002 einen Arbeitsvertrag mit 50 % Teilzeit. Ab dem 01.10.2002 hat sie mit der Geschäftsleitung folgendes vereinbart. „Ihren Wunsch entsprechend, werden Sie weiterhin als gewerblicher Mitarbeiter in Teilzeit (90%) bis auf Widerruf eingesetzt.“
Die Kollegin fragte jetzt, ob die Geschäftsleitung alleine sie wieder auf 50 % Teilzeit zurücksetzen kann oder ob es nur im beiderseitigen Einvernehmen geht?
Community-Antworten (2)
12.01.2009 um 11:55 Uhr
@pit47
Also so wie ich es sehe, kann die GF das auch einseitig wieder zurücknehmen. Es heißt ja ausdrücklich "...bis auf Widerruf.." und nicht in gegenseitigem Einvernehmen.
Wie gesagt - meine Sichtweise.
Gruß RolfH
12.01.2009 um 17:28 Uhr
pit47, bin ja keine Rechtsanwältin, würde aber behaupten, dass diese Vereinbarung bei Unterschrift durch beide Seiten, Bestandteil des AV geworden ist. Da die Art und Weise wie der Widerruf erfolgen soll und wer ihn vornehmen kann, nicht näher definiert zu sein scheint (oder?), würde ich als AN behaupten, dass es sich hier um eine unzulässige überraschende Klausel handelt.
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