Beschlussfassung Personalmaßnahme
Liebes Forum, ich bin ratlos. Szenario gestern in der BR-Sitzung: Vorlage einer Personalmaßnahme vom AG (unerheblich welche). Abstimmung. Ich (BRV): " Handzeichen für Zustimmung zur Maßnahme!" Ergebnis (7er-Gremium) 2 ja : 2 nein : 3 Enthaltung Klar: Antrag abgelehnt. Daraus wurde in Umkehr gefolgert, dass der BR die Zustimmung verweigert. Oder wäre darüber neuer Antrag/ Abstimmung ("Wer ist für Zustimmungsverweigerung?") erforderlich gewesen (der vermutlich auch keine Mehrheit erhielte)? Intuitiv ist mir mulmig. Gibt es da eine klare Regelung? Danke.
Community-Antworten (9)
05.02.2020 um 12:03 Uhr
@Guitarman was für eine maßnahme ist schon wichtig, je nachdem was es ist gibt es ja auch gesetzliche Gründe zum Ablehnen, die eingehalten werden müssen, einfach so sagen "Abgelehnt, Zustimmung verweigert" ist mir zu dünn um zu antworten. Personelle Einzelmaßnahmen nach §99 BetrVG haben ja abschließende Gründe zu einer Verweigerung und die müssen auch noch "formuliert" und nicht nur abgeschrieben werden. Ansonsten ist die Formulierung einer Frage auch wichtig, das siehst du schon richtig.
Gruß Galaxy
05.02.2020 um 12:05 Uhr
Um zu widersprechen braucht ihr einen Grund nach § 99 BetrVG. Wenn es keinen gibt ist es egal wie ihr abstimmt.
05.02.2020 um 12:13 Uhr
Ich halte nichts davon durch verschrobene Beschlussanträge Mehrheiten herbeizuführen.
Wenn der Arbeitgeber hier tatsächlich die Zustimmung des BR benötigt, kann meines Erachtens die Frage tatsächlich auch nur lauten wer diesem Antrag zustimmt. Dann gibt es entweder die Zustimmung, oder es gibt sie nicht.
Ist es hingegen so, dass der BR die Zustimmung veweigern kann (und im Falle der Nichtäußerung die Zustimmungsfiktion eintritt), wie es z.B. der § 99 BetrVG vorsieht, dann wäre das oben genannte Ergebnis für eine Zustimmungsverweigerung tatsächlich nicht ausreichend. Hier müsste also noch der Antrag gestellt, die Zustimmung (ggf. wegen "...") zu verweigern. Findet auch dieser Antrag keine Mehrheit (und es wird auch kein anderer mehrheitsfähiger Antrag gestellt, dann kann der BRV eigentlich nur noch die Woche verstreichen lassen.
Wichtig wäre mir hier, warum sich drei der sieben BRM enthalten. Fehlen ihnen noch Informationen?
05.02.2020 um 12:20 Uhr
"Findet auch dieser Antrag keine Mehrheit (und es wird auch kein anderer mehrheitsfähiger Antrag gestellt, dann kann der BRV eigentlich nur noch die Woche verstreichen lassen."
Oder der BRV kann (nicht muss), wie es in manchen BR-Schulungen gelehrt wird, eine weitere Abstimmungsrunde durchführen. Also die (ggf.) beiden abgelehnten Beschlüsse nochmal zur Abstimmung bringen.
05.02.2020 um 12:30 Uhr
Hallo Guitarman, bei den Personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 kann der BR in begründeten Fällen die Zustimmung verweigern. Das muss er aktiv tun, Nichtstun bedeutet Zustimmung. Also muss die Frage im Gremium lauten: Wer ist für die Zustimmungsverweigerung? Findet das keine Mehrheit, kann man noch abstimmen, ob der Maßnahme aktiv zugestimmt werden soll oder man die Frist verstreichen lassen will. Nach Deiner Schilderung habt Ihr die Verweigerung jedenfalls nicht beschlossen.
06.02.2020 um 00:55 Uhr
Vielen Dank Euch allen. @galaxy: Es geht um … (gelöscht von mir),@catweazle: Verweigerungsgründe dazu lassen sich finden (wie stichhaltig hier unerheblich.) @Pjöööng: Irgendwie wurde nach der Abstimmung als Konsequenz Zustimmungsverweigerung angenommen (daher mein Unbehagen), dann Verweigerungsgründe beschlossen (Die meisten dachten wohl: wenn schon verweigern, dann wenigstens mit guten Gründen). Die BRM waren durch mich bestens informiert (die Enthaltungen beruhten mehr oder weniger auf Zwiespalt im Gewissen). @celestro: danke, ist plausibel (auch ein Gedanke meinerseits) aber zu 2 abgelehnten Anträgen ist es (leider?) nicht gekommen. @alter Mann: das klarste Statement hier (tendenziell im Sinne Pjöööngs). Das dachte ich dann auch, wir hatten ja praktisch keinen mehrheitlich angenommenen Antrag. Weder für Zustimmung noch "aktiv" für Verweigerung. Frage mich, ob der "Beschluss" (oder Durchführung der Zustimmungsverweigerung?) anfechtbar wäre (von BR-Mitgliedern, AG). Fast denke ich nein, zumal sich hier im Thread bisher auch nicht auf Rechtsprechung oder Gesetzeskommentar bezogen wurde.
06.02.2020 um 08:54 Uhr
In dem von dir geschilderten Fall gibt es ja aber gar keinen Beschluss. Du hast den Antrage gestellt den Beschluss zu fassen, der Maßnahme zuzustimmen und der Antrag wurde nicht angenommen. Weitere Anträge zu Beschlüssen sehe ich in deiner Schilderung nicht.
06.02.2020 um 10:40 Uhr
"Frage mich, ob der "Beschluss" (oder Durchführung der Zustimmungsverweigerung?) anfechtbar wäre (von BR-Mitgliedern, AG). Fast denke ich nein, zumal sich hier im Thread bisher auch nicht auf Rechtsprechung oder Gesetzeskommentar bezogen wurde."
Na klar!
https://dejure.org/gesetze/BetrVG/33.html
und Ihr habt das halt nicht wirklich mit Mehrheit beschlossen, oder?
06.02.2020 um 12:53 Uhr
Wenn der Beschluss "... der personellen Einzelmaßnahme zuzustimmen." keine Mehrheit gefunden hat, aber auch nicht mehrheitlich abgelehnt wurde, dann ist die Mitteilung an den Arbeitgeber "Der BR verweigert die Zustimmung!" meines Erachtens schlichtweg falsch. Da gibt es dann auch keinen Beschluss anzufechten, sondern der BRM hat schlichtweg eine falsche Mitteilung an den Arbeitgeber gemacht.
Und dass nicht spätestens ein oder zwei Lichter auf der Torte aufgegangen sind als wegen der Enthaltungen Gründe für einen Widerspruch gesucht wurden. Man stelle sich nur mal vor, einer hätte zugestimmt und 6 hätten sich enthalten...
Enthaltungen wegen "Zwiespalt im Gewissen"? Unglaublich! Das ist doch schlichtweg Feigheit.
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