Unsere Geschäftsleitung möchte Kurzarbeit anmelden. Befristungen haben wir keine, aber 24 Leiharbeitnehmer.
Die GL möchte diese 24 auf keinen Fall entlassen,weil sie Angst haben, das der Verleiher sie nach der Phase der Kurzarbeit anderweitig verlihen hat. Wir sind jedoch der Meinung ,das man keine Kurzarbeit anmelden kann, solange die betrieblichen Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. § 169/170 SGB III
Leider finde ich dort auch nichts konkretes! Ich hoffe,das mir jemand helfen kann
Liebe Grüße Rocky
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Leiharbeit
Rechtliche Hintergründe der Arbeitnehmerüberlassung kennen