Kurzarbeit trotz beschäftigter Leiharbeitnehmer?
Hallo Kollegen/innen
Unsere Geschäftsleitung möchte Kurzarbeit anmelden. Befristungen haben wir keine, aber 24 Leiharbeitnehmer. Die GL möchte diese 24 auf keinen Fall entlassen,weil sie Angst haben, das der Verleiher sie nach der Phase der Kurzarbeit anderweitig verlihen hat. Wir sind jedoch der Meinung ,das man keine Kurzarbeit anmelden kann, solange die betrieblichen Vorraussetzungen nicht erfüllt sind. § 169/170 SGB III Leider finde ich dort auch nichts konkretes! Ich hoffe,das mir jemand helfen kann
Liebe Grüße Rocky
Community-Antworten (1)
11.01.2009 um 19:18 Uhr
@Rocky, bei der Einführung von Kug( Kurzarbeit Null) ist der BR in der Mitbestimmung § 87 Abs.1 Nr3 BetrVG. Bin gespannt wie eure GL den anderweitig verleihen Grund gegenüber der ARGE rechtfertigen will... eine BV wäre eventuell angebracht.
kennst du dies...? http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ACheckliste%26%23x3a%3B+Voraussetzungen+und+Rechtsfolgen+von+Kurzarbeit
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