Erstellt am 10.01.2009 um 19:28 Uhr von Kölner
@chompy
Genau genommen nicht...
...aber man wird dem AN sicherlich alle Details im Rahmen der Anhörung mitteilen.
Erstellt am 10.01.2009 um 19:31 Uhr von kriegsrat
@ chompy
ihr habt die möglichkeit, vor einer beschlußfassung bezüglich dieser anhörung den betroffenen anzuhören
was ihr dem jetzt zu lesen gebt oder nicht, wen interessierts...
wichtiger ist, das ein grund für diese außerordentlicher kündigung vorliegen muß
Erstellt am 10.01.2009 um 19:33 Uhr von chompy
Klar hören wir ihn vorher an.
Er hat nur gesagt, er wolle die Anhörung lesen.
Ist alles bissl kompliziert, weil 2 Beteiligte da sind, beide widersprüchlich argumentiert haben und jetzt auf einmal die Anhörung lesen wollen, bevor wir entscheiden...
Erstellt am 10.01.2009 um 19:40 Uhr von DonJohnson
@Kölner
und dem Rechtsanwalt, sollte es soweit kommen
@chompy
Ich verstehe nur Bahnhof....
Erstellt am 10.01.2009 um 19:53 Uhr von kriegsrat
@chompy
wer was wann zu lesen kriegt, ist doch wurscht....
der betriebrat hat eine entscheidung zu treffen, und dazu gehört die anhörung des betroffenen
warum um des teufels willen versuchen immer betriebsräte irgendwelche gesetze bis auf den punkt genau zu erfüllen....,selbst wenn es nur zu ihrem nachteil gereicht.....obwohl es niemand interessiert
Erstellt am 10.01.2009 um 21:39 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Das würde ich nicht machen. Der RA hat keinerlei Einsichtsrecht bzgl. der schriftlichen Kündigungsanhörung des AG. Der RA darf/kann nur (gerne) die Stellungnahme des BR's bekommen.
Ich würde mich da unbedingt sachgerecht und gesetzeskonform verhalten.
@kriegsrat
Warum versuchen BR's immer das Gesetz zu umgehen, auf das Sie regelmäßig den AG zu verpflichten versuchen?
Was ist das (Deine) für eine Aussage?
Erstellt am 10.01.2009 um 22:13 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Stimmt. Wörtlich genommen ist es so. Aufzeichnungen die der zu kündigende AN jedoch handschriftlich macht, können weitergereicht werden. Und wenn das Gremium das vorliest.... Nun ja, wurde mir so gesagt auf einem Seminar.
Alles weitere dann eventuell vor Gericht sollte es dazu kommen...
Zu deiner Frage an betriebsrat: Weil die AN eh schwächer da stehen als der AG. Wir sind eine AN Vertretung und die Waagschale schlägt eh schon weit genug für die AG Seite aus.
Außerdem mit meiner These halten wir uns an das Gesetz, oder nciht?