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Kündigungsanhörung der betroffene Arbeitnehmer möchte diese lesen - erlaubt?

C
chompy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Wir haben eine Anhörung zur außerordentlichen Kündigung erhalten. Der betroffene Arbeitnehmer möchte diese lesen. Ist dies erlaubt? Dürfen bzw. müssen wir dem AN die Anhörung vorlegen? Danke für Eure Antworten!

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.01.2009 um 20:28 Uhr

@chompy Genau genommen nicht... ...aber man wird dem AN sicherlich alle Details im Rahmen der Anhörung mitteilen.

K
Kriegsrat

10.01.2009 um 20:31 Uhr

@ chompy ihr habt die möglichkeit, vor einer beschlußfassung bezüglich dieser anhörung den betroffenen anzuhören

was ihr dem jetzt zu lesen gebt oder nicht, wen interessierts...

wichtiger ist, das ein grund für diese außerordentlicher kündigung vorliegen muß

C
chompy

10.01.2009 um 20:33 Uhr

Klar hören wir ihn vorher an.

Er hat nur gesagt, er wolle die Anhörung lesen. Ist alles bissl kompliziert, weil 2 Beteiligte da sind, beide widersprüchlich argumentiert haben und jetzt auf einmal die Anhörung lesen wollen, bevor wir entscheiden...

D
DonJohnson

10.01.2009 um 20:40 Uhr

@Kölner und dem Rechtsanwalt, sollte es soweit kommen

@chompy Ich verstehe nur Bahnhof....

K
Kriegsrat

10.01.2009 um 20:53 Uhr

@chompy

wer was wann zu lesen kriegt, ist doch wurscht....

der betriebrat hat eine entscheidung zu treffen, und dazu gehört die anhörung des betroffenen

warum um des teufels willen versuchen immer betriebsräte irgendwelche gesetze bis auf den punkt genau zu erfüllen....,selbst wenn es nur zu ihrem nachteil gereicht.....obwohl es niemand interessiert

K
Kölner

10.01.2009 um 22:39 Uhr

@Don Johnson Das würde ich nicht machen. Der RA hat keinerlei Einsichtsrecht bzgl. der schriftlichen Kündigungsanhörung des AG. Der RA darf/kann nur (gerne) die Stellungnahme des BR's bekommen. Ich würde mich da unbedingt sachgerecht und gesetzeskonform verhalten.

@kriegsrat Warum versuchen BR's immer das Gesetz zu umgehen, auf das Sie regelmäßig den AG zu verpflichten versuchen? Was ist das (Deine) für eine Aussage?

D
DonJohnson

10.01.2009 um 23:13 Uhr

@Kölner Stimmt. Wörtlich genommen ist es so. Aufzeichnungen die der zu kündigende AN jedoch handschriftlich macht, können weitergereicht werden. Und wenn das Gremium das vorliest.... Nun ja, wurde mir so gesagt auf einem Seminar.

Alles weitere dann eventuell vor Gericht sollte es dazu kommen...

Zu deiner Frage an betriebsrat: Weil die AN eh schwächer da stehen als der AG. Wir sind eine AN Vertretung und die Waagschale schlägt eh schon weit genug für die AG Seite aus.

Außerdem mit meiner These halten wir uns an das Gesetz, oder nciht?

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