Arbeitsvertrag für Aushilfsbeschäftigte - Sind solche Verträge gültig, wo kein Tarifvertrag, Urlaub, Arbeitszeit usw nicht aufgeführt sind?
Hallo, ich habe heute einen Aushilfsvertrag von uns gesehen, der nur regelt, dass der Stundenlohn von 7,50 Euro für Pflegehilfskräfte beträgt, Zuschläge für Sonntag, gesetzliche Feiertage und Nachtzuschläge gezahlt wird. Es wird noch auf die gesetzliche Regelung für geringfügig Beschäftigte hingewiesen. Sind solche Verträge gültig, wo kein Tarifvertrag, Urlaub, Arbeitszeit usw nicht aufgeführt sind. Der Arbeitgeber ist Tarifgebunden. Stammpersonal DRK Reformtarif, Aushilfskräfte in einer GmbH im NGG.
Community-Antworten (3)
08.01.2009 um 12:37 Uhr
Hallo Frank,
grundsätzlich kann der AG mit seinen AN solche Verträge abschließen. Aber: Wenn ihr tarifgebunden seid könnt ihr der Eingruppierung widersprechen. Aber: Der DRK- Reformtarifvertrag hat in der Tat eine Öffnungsklausel für geringfügig Beschäftigte. 7,50 Euro Stundenlohn kann je nach Qualifikation schon Tarifkonform sein. Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall muss trotzdem gewährt werden. Deswegen kann euer AG meiner Meinung nach ohne Probleme den Passus: "Es gelten die Tarifregelungen der DRK- Reformtarifvertrages in seiner jeweiligen Fassung" ruhig in den Vertrag aufnehmen. Siehe Sonderregelung Geringfügig Beschäftigter DRK- Reformtarif: § 1 Geltungsbereich
Für geringfügig Beschäftigte Mitarbeiter i.S.d. § 8 Abs. 1 SGB IV gelten die Arbeitsbedingungen nach diesem Tarifvertrag, soweit in dieser Sonderregelung nichts anderes bestimmt ist.
§ 2 Arbeitszeit
1Die Arbeitszeit wird zwischen den Arbeitsvertragsparteien so festgelegt, dass die für geringfügig Beschäftigte gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 geltende Höchstgrenze für das monatliche Einkommen nicht überschritten wird. 2Die Arbeitszeit wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen und/oder tariflichen Änderungen angepasst.
§ 3 Vergütung
I) Abweichend von § 18 erhält der geringfügig Beschäftige eine Stundenvergütung nach Maßgabe der folgenden Entgelttabelle:
I. Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die keine oder nur geringe Fachkenntnisse erfordern Euro 6,75, II. Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern Euro 7,50, III. Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse und eine Einarbeitung erfordern Euro 8,00, IV. Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Ausbildung erfordern Euro 8,50.
II) Der Arbeitgeber trägt die pauschale Lohnsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag).
DRK TV Stand 22.12.2006
08.01.2009 um 12:50 Uhr
@Frank
weiter gilt auch für jedes Arbeistverhältnis das länger als 1 Monat dauert, das Nachweisgesetz
08.01.2009 um 15:05 Uhr
@ neskia
Es können in einem Unternehmen für die gleiche Tätigkeit keine 2 unterschiedliche Tarifverträge gelten. Wie soll denn das gehen? Und wo bitte schön hat eine Pflegehilfskraft was mit NGG zu tun? Wo ist denn da die Verbindung?
Verwandte Themen
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Befristete Verträge TzBfG - was kann der BR tun?
ÄlterAN-Verträge können dreimal kalendermäßig verlängert werden, bzw bis zu zwei Jahre. Danach folgt eben Entfristung bzw kein neuer AV wird angeboten. Wir haben öfter AN, die mit Grund (Ferienaushilfe)
Einsicht in Dienstverträge rechtens?
ÄlterHallo zusammen, wir hatten auf Rat eines Anwalts folgenden Beschluss gefasst: Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 15.11.2012 folgendes beschlossen: Einsichtnahme in die Dienst-/Werkverträ
Ergänzung zum Arbeitsvertrag
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, da ich ein recht neues BR-Mitglied bin und leider noch nicht die Erfahrung habe, versuche ich auf diesem Wege eine Idee oder einen Weg für einen Mitarbeiter zu finde
neue VWL Verträge werden von der Geschäftsführung abgelehnt
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen haben verschiedene Kollegen VWL-Verträge und bekommen hier auch vom Unternehmen 13 Euro bezuschusst. Erst letztes Jahr wurden noch neue Verträge akzeptiert.