Erstellt am 07.01.2009 um 19:32 Uhr von nicoline
@YahWeS
*Anspruch auf fristlose (unbefristete) Übernahme*
haben ____Mitglieder____ der JAV
guckst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__78a.html => kopieren und einfügen
Erstellt am 07.01.2009 um 19:33 Uhr von Katjuscha
@ YahWeS
Wenn der Stellvertreter innerhalb des letzten Jahres die JAV vertreten hat(an der BR-Sitzung teilgenommen) hat er ebenso Anspruch auf fristlose Übernahme.
Katjuscha
Erstellt am 07.01.2009 um 20:25 Uhr von nicoline
@Katjuscha
ooooops, irgendwie hatte ich bei meiner Antwort den stellvertretenden Vorsitzenden im Kopf, weiß auch nicht warum, Silvesterkater?????? Hast natürlich völlig recht. ;-))
Erstellt am 07.01.2009 um 22:38 Uhr von YahWeS
Alles klar dann weiß ich bescheid, danke :)!!!