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Stellenbesetzung durch freiberuflichem Mitarbeiter - ohne die Stelle vorher intern auszuschreiben?

T
tele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, der einzige Mitarbeiter im Bereich Warenannahme soll regulär versetzt werden. Die nun frei werdende Stelle möchte die GL mit einem freiberuflichem Mitarbeiter besetzen, ohne die Stelle vorher intern auszuschreiben. Ist das so i. O., oder haben wir als BR hier eine Möglichkeit, daß die Stelle vorher intern ausgeschrieben werden muß? Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

R
Ranger

06.01.2009 um 22:45 Uhr

Hallo tele. sieh mal ins BetrVG §93 (Ausschreibung von Arbeitsplätzen).

B
Bärbel1

07.01.2009 um 01:31 Uhr

Ob ein AG eine Stelle wieder durch Einstellung oder Versetzung besetzt oder diese Tätigkeit durch einen Freelancer ausüben läßt ist die freie Unternehmerentscheidung.

Er muss den BR dann nur gem. § 80 über die Beschäftigung eines freien MA infomieren.

Nach § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter (s. BAG vom 15.12.1998 - 1 ABR 9/98 und s. Kennzeichen freier Mitarbeit, 1).

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