Wiedereingliederung nach mehrjähriger Freistellung - Welcher Anspruch?
Nach mehrjähriger Freistellung möchte ich wieder in meinen ursprünglichen Beruf als leitende MTA in der Röntgenologie zurückkehren. Welchen Anspruch auf Wiedereingliederung hätte ich gegenüber minem ARbeitgeber?
Community-Antworten (3)
06.01.2009 um 16:26 Uhr
Freistellung aus welchem Grund? Wenn es Urlaub war, gibt es keine besonderen Ansprüche, es sei es gibt einen TV mit entsprechenden Regelungen.
06.01.2009 um 18:48 Uhr
@Bärbel1 Es könnte ja (in einem BR-Forum) der § 38 BetrVG gemeint sein...
@hawkeye Ob Du die Leitung als MTRA wieder erhalten musst, möchte ich stark bezweifeln.
06.01.2009 um 18:56 Uhr
@all heißt "leitender MTA" leitender Medizintechnischer Assistent? Wenn ja, ist es dann ein leitender Angestellter, oder wie? Kenne die Bezeichnung nciht... Asche auf mein Haupt. Aber wenn er ein leitender Angestellter ist, fällt wohl die Freistellung nach § 38 flach... Aber vermutlich ist das was anderes, gell?
Verwandte Themen
Zustimmung zur Wiedereingliederung wegen BR-Arbeit widersprochen - Wie würdet Ihr jetzt vorgehen?
ÄlterHallo Kollegen, ich bin seit Montag nach siebenwöchiger Krankschreibung in der Wiedereingliederungsphase (nur Bürotätigkeiten für 4 Stundentäglich). Nachdem ich dann diese Woche an einer BR-Sitzun
Nachweis Untersuchungstermin bei Stufenweise Wiedereingliederung ohne Fehlzeit
ÄlterHallo, es dreht sich bei meiner Frage um folgende Annahme: Ein Arbeitnehmer wendet sich hilfesuchend an den Betriebsrat. Sein Fall stellt sich wie folgt dar: Ein lang erkrankter Arbeitnehmer kehrt i
BR-Arbeit wird während Wiedereingliederung abgelehnt?
ÄlterHallo Kollegen, ich war heute das erste Mal nach sieben Wochen krankgeschrieben zu sein, wieder arbeiten, es wurde eine Wiedereingliederung vereinbart, in der ich nicht meinen eigentlichen Job mach
Hamburger Modell und BR- Tätigkeit - kann der Arbeitgeber die Wiedereingliederung als gescheitert ansehen, weil bei Teilnahme an den BR-Aktivitäten zu wenig Zeit für den Job, d.h. für die Wiedereingliederung bleibt?
ÄlterHallo Forumsmitglieder, ein Betriebsratskollege soll nach dem Hamburger Modell (weiter arbeitsunfähig und schritt-/ stundenweise Beschäftigung bis zum Erreichung der vollen Arbeitszeit und -fähigkeit
stufenweise Wiedereingliederung
ÄlterHallo zusammen, ein Kollege hatte vor einem halben jahr einen Arbeitsunfall, die Schulter war gebrochen. Vor drei Wochen begann ein vierwöchige stufenweise Wiedereingliederung. Ich hatte sicherheitsha