Erstellt am 06.01.2009 um 15:26 Uhr von Bärbel1
Freistellung aus welchem Grund? Wenn es Urlaub war, gibt es keine besonderen Ansprüche, es sei es gibt einen TV mit entsprechenden Regelungen.
Erstellt am 06.01.2009 um 17:48 Uhr von Kölner
@Bärbel1
Es könnte ja (in einem BR-Forum) der § 38 BetrVG gemeint sein...
@hawkeye
Ob Du die Leitung als MTRA wieder erhalten musst, möchte ich stark bezweifeln.
Erstellt am 06.01.2009 um 17:56 Uhr von DonJohnson
@all
heißt "leitender MTA" leitender Medizintechnischer Assistent? Wenn ja, ist es dann ein leitender Angestellter, oder wie? Kenne die Bezeichnung nciht... Asche auf mein Haupt. Aber wenn er ein leitender Angestellter ist, fällt wohl die Freistellung nach § 38 flach... Aber vermutlich ist das was anderes, gell?