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Wiedereingliederung nach mehrjähriger Freistellung - Welcher Anspruch?

H
hawkeye
Jan 2018 bearbeitet

Nach mehrjähriger Freistellung möchte ich wieder in meinen ursprünglichen Beruf als leitende MTA in der Röntgenologie zurückkehren. Welchen Anspruch auf Wiedereingliederung hätte ich gegenüber minem ARbeitgeber?

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Community-Antworten (3)

B
Bärbel1

06.01.2009 um 16:26 Uhr

Freistellung aus welchem Grund? Wenn es Urlaub war, gibt es keine besonderen Ansprüche, es sei es gibt einen TV mit entsprechenden Regelungen.

K
Kölner

06.01.2009 um 18:48 Uhr

@Bärbel1 Es könnte ja (in einem BR-Forum) der § 38 BetrVG gemeint sein...

@hawkeye Ob Du die Leitung als MTRA wieder erhalten musst, möchte ich stark bezweifeln.

D
DonJohnson

06.01.2009 um 18:56 Uhr

@all heißt "leitender MTA" leitender Medizintechnischer Assistent? Wenn ja, ist es dann ein leitender Angestellter, oder wie? Kenne die Bezeichnung nciht... Asche auf mein Haupt. Aber wenn er ein leitender Angestellter ist, fällt wohl die Freistellung nach § 38 flach... Aber vermutlich ist das was anderes, gell?

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