JAV übernahme nach Ausbildung --> zwingend im gelernten Bereich?
Hallo !
Meine Lehre ende im Januar. Habe mein Schreiben bezüglich der unbefristeten Übernahme beim Arbeitgeber innerhalb der 3 - Monatsfrist eingereicht.
Nun habe ich eine Antwort bekommen.
Im Technischen Bereich in dem ich ausgebildet werde, gibt es keine freien Stellen ( wurde mir auch sehr genau gesagt das man das alles vorliegen hat, und beweisen kann) Nun bekomme ich ein Angebot mit unbefristeter Übernahme in einem ganz anderen Bereich, der aber null mit Technik zu tun hat, bzw. wo sogar eher eine Kaufmännische Ausbildung gewünscht ist.
Ist das alles rechtens? Muss es auf "biegen und brechen" eine Stelle im gelernten Umfeld sein? Oder ist der Arbeitgeber auf der sicheren Seite das er miur etwas ganz anderes anbietet, weil es wo anders ja nicht geht.
grüße
Community-Antworten (1)
06.01.2009 um 15:49 Uhr
alfredoxy, hier aus dem Däubler (10.Auflage) die passende Kommentierung: Unter § 78a RN 21: "Der Auszubildende hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz, aber einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung in dem Betrieb, für den er als Mitglied der JAV bzw. des betreffenden Betriebsverfassungsorgans gewählt worden ist, weil er sonst sein Amt verlieren würde. Die Arbeitsbedingungen in dem sich anschließenden unbefristeten Arbeitsverhältnis haben denen vergleichbarer AN mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung zu entsprechen. Die Weiterbeschäftigung hat grundsätzlich im erlernten Beruf zu erfolgen. Das nach § 78a geschützte Mitglied einer JAV oder eines anderen Betriebsverfassungsorgans darf nicht auf eine ausbildungsfremde, geringerwertige Beschäftigung verwiesen werden, wenn es ausbildungsgerecht beschäftigt werden könnte. Nur dann, wenn die Weiterbeschäftigung unter diesen Voraussetzungen objektiv nicht möglich ist, kann dem geschützten Organmitglied zugemutet werden, eine Beschäftigung anzunehmen, die nicht allen diesen Anforderungen genügt"
Nun liegt es an Dir, die "Beweise" anzuzweifeln und den Rechtsweg zu beschreiten oder in den sauren Apfel zu beißen.
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