Erstellt am 06.01.2009 um 12:24 Uhr von pit47
Hallo kaho,
siehe § 615 BGB.
Erstellt am 06.01.2009 um 12:25 Uhr von Immie
@kaho
"Darfst" oder "Sollst" du gehen?
Erstellt am 06.01.2009 um 15:33 Uhr von Bärbel1
Hat der AG keine Arbeit mehr, kann er die AN nach Hause entlassen/schicken muss sie aber so bezahlen als ob sie ihre Arbeitszeit voll erbracht haben.
Auf deutsch, der AN bietet seinen lt. ArbV geschuldetet Arbeitsleistung an und der AG muss (sollte) sie abrufen, sonst kommt der AG in Annahmeverzug. Dieser geht zu seinen Lasten.
Anders kann es sein, wenn es eine BV zu Thema Gleitzeit gibt. In diesen ist i.d.R. immer ein Passus enthalten das hier abweichend gehandelt werden kann, also plus/minus-Regelungen in der tägl. Arbeitszeit. Oftmals dann auch speziell um Auftragsschwankungen aus zu gleichen. Dieses dann sowohl positiv wie negativ.
Es lt. dann meistens, dass die bei der Länge (Dauer) der tägl. Arbeitszeit private und dienstl./geschäftl. Interessen Rücksicht zu tragen ist.