Früheres Arbeitsende - da keine Arbeit mehr anfällt?
Wo steht, das der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, das ich in meiner Arbeitszeit auch etwas zu tun habe.Was ist, wenn ich früher gehen darf, weil keine Arbeit mehr anfällt, meine Arbeitszeit aber noch nicht beendet ist??
Community-Antworten (3)
06.01.2009 um 13:24 Uhr
Hallo kaho, siehe § 615 BGB.
06.01.2009 um 13:25 Uhr
@kaho "Darfst" oder "Sollst" du gehen?
06.01.2009 um 16:33 Uhr
Hat der AG keine Arbeit mehr, kann er die AN nach Hause entlassen/schicken muss sie aber so bezahlen als ob sie ihre Arbeitszeit voll erbracht haben. Auf deutsch, der AN bietet seinen lt. ArbV geschuldetet Arbeitsleistung an und der AG muss (sollte) sie abrufen, sonst kommt der AG in Annahmeverzug. Dieser geht zu seinen Lasten.
Anders kann es sein, wenn es eine BV zu Thema Gleitzeit gibt. In diesen ist i.d.R. immer ein Passus enthalten das hier abweichend gehandelt werden kann, also plus/minus-Regelungen in der tägl. Arbeitszeit. Oftmals dann auch speziell um Auftragsschwankungen aus zu gleichen. Dieses dann sowohl positiv wie negativ.
Es lt. dann meistens, dass die bei der Länge (Dauer) der tägl. Arbeitszeit private und dienstl./geschäftl. Interessen Rücksicht zu tragen ist.
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