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Mitarbeiteranzahl im Unternehmen

F
Fried-1974
Feb 2020 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Unternehmen werden bei der Betriebsversammlung nur die MA aufgezählt die einen Arbeitsvertrag nach Tarif haben. Die MA mit einem AT-Vertrag werden nicht mitgezählt. im §5 BetrVG wird nur zwischen Leitenden Angestellten und AN unterschieden. Sollten nicht alle MA gezählt werden?

Gruß F.

34002

Community-Antworten (2)

P
Pjöööng

03.02.2020 um 17:31 Uhr

Wer zählt da die Mitarbeiter zu welchem Zweck?

K
Kjarrigan

03.02.2020 um 17:40 Uhr

HAllo Fried-1974

vielleicht solltest du einmal den gesamten § 5 lesen. Dort wird erklärt wer AN ist (alle Arbeiter und ALLE Angestellten. egal ob TArif oder AT (das ist kein Ausschlußkriterium um AN im Sinne des BetrVG zu sein.

Danach warden die wenigen Ausnahmen aufgezählt (Nr. 2 ) und dann noch die Leitenden Angestellten - die zwar AN sind aber aufgrund ihrer "gehobenen Funktion" nicht als AN im Sinne des BetrVG zählen.

Und ich vermute das Ihr einen BR gründen wollt und dazu eine Betriebsversammlung (Wahlversammlung) zur Wahl eines WAhlvorstandes durchführen wollt.

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