Mitarbeiteranzahl
Wir sind ein neu gewählter BR und uns interessiert nun die Mitarbeiteranzahl in unserem Teilbetrieb (zur Wahl waren es 186); seit unserem Bestehen bekommen wir aber keine aktuelle Anzahl der Mitarbeiter gesagt. Ein Antrag dazu wurde abgelehnt (es gäbe dafür keine Begründung). Wie handhabt ihr das? Welcher § im BVG regelt das? Das globale Informationsrecht reicht vielleicht nicht aus...
Community-Antworten (4)
30.10.2012 um 14:52 Uhr
Womit habt ihr denn begründet, dass ihr die Mitarbeiterzahlen brauch?
Grundsätzlich müsstet ihr das doch grob auch selber Kalkulieren können 186 minus alle Kündigungen + alle Neueinstellungen die über euren Tisch gegangen sind...
Grundsätzlich habt ihr aber bei folgenden Themen ein Mitbestimmungsrecht: § 92 Personalplanung und § 92a Beschäftigungsicherung (BtrVG) Und um diese beiden Punkte einschätzen zu können braucht ihr selbstverständlich aktuelle Mitarbeiterzahlen und wie diese sich verändern.
LG Celest
30.10.2012 um 15:54 Uhr
TIPP: Monatsgespräch mit AG - Zahlen einfordern.
Ihr habt doch auch Arbeitseinsatzpläne, Schichtpläne, Zeiterfassungslisten - hier habt Ihr auch die Möglichkeit, die Anzahl der Beschäftigten zu erfahren.
Wir lassen uns monatlich die DB - Rechnungen und wöchentlich die Arbeitseinsatzpläne vorlegen - Mitbestimmungsrecht.
30.10.2012 um 16:07 Uhr
Die Wählerliste gibt KEINE genaue Zahl, auch nicht zum Zeitpunkt der Wahl. Denn dort waren NUR die Wahlberechtigten aufgeführt.
30.10.2012 um 17:04 Uhr
Wie hier schon gesagt wurde, wenn der BR bei der Personalplanung zu beteiligen ist, braucht er auch aktuelle Zahlen. Da reicht eigentlich auch schon der § 80 BetrVG als Grundlage aus.
Übrigens kann der BRV ja auch in die Gehaltslisten Einblick nehmen (auch § 80 BetrVG). Das braucht auch nicht näher begründet werden.
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