Erstellt am 30.10.2012 um 13:52 Uhr von Celest
Womit habt ihr denn begründet, dass ihr die Mitarbeiterzahlen brauch?
Grundsätzlich müsstet ihr das doch grob auch selber Kalkulieren können 186 minus alle Kündigungen + alle Neueinstellungen die über euren Tisch gegangen sind...
Grundsätzlich habt ihr aber bei folgenden Themen ein Mitbestimmungsrecht:
§ 92 Personalplanung und
§ 92a Beschäftigungsicherung (BtrVG)
Und um diese beiden Punkte einschätzen zu können braucht ihr selbstverständlich aktuelle Mitarbeiterzahlen und wie diese sich verändern.
LG
Celest
Erstellt am 30.10.2012 um 14:54 Uhr von meckerziege
TIPP:
Monatsgespräch mit AG - Zahlen einfordern.
Ihr habt doch auch Arbeitseinsatzpläne, Schichtpläne, Zeiterfassungslisten -
hier habt Ihr auch die Möglichkeit, die Anzahl der Beschäftigten zu erfahren.
Wir lassen uns monatlich die DB - Rechnungen und wöchentlich die Arbeitseinsatzpläne vorlegen - Mitbestimmungsrecht.
Erstellt am 30.10.2012 um 15:07 Uhr von leserin
Die Wählerliste gibt KEINE genaue Zahl, auch nicht zum Zeitpunkt der Wahl. Denn dort waren NUR die Wahlberechtigten aufgeführt.
Erstellt am 30.10.2012 um 16:04 Uhr von gironimo
Wie hier schon gesagt wurde, wenn der BR bei der Personalplanung zu beteiligen ist, braucht er auch aktuelle Zahlen. Da reicht eigentlich auch schon der § 80 BetrVG als Grundlage aus.
Übrigens kann der BRV ja auch in die Gehaltslisten Einblick nehmen (auch § 80 BetrVG). Das braucht auch nicht näher begründet werden.